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Falsche Entscheidung getroffen..?

Guten Abend Ihr Lieben, ich bin grad sehr verzweifelt und hoffe auf ein paar gute Tipps von euch..Sorry, wenn der Text ein bissl länger ist - ich versuche mich kurz zu fassen.

Nach Trennung von meiner "Ex"-Freundin musste ich aus ihrer Wohnung raus. Nach etlichen Besichtigungen habe ich mich dann für eine Wohnung entschieden.

Nun ja, bei der besagten Wohnung hatte ich bei der Besichtigung ein "normales" Gefühl. Ich wusste, es ist nicht meine Traumgegend, aber das wird schon auszuhalten sein.

Mit dem letztendlichen Einzug in die Wohnung hat sich mein Gefühl um 180 Grad zum negativen gewendet. Das kann ich nicht beschreiben. Sowas hatte ich bei einem Umzug noch nie. Dieses Gefühl hält sich (nach knapp 2 Monaten) bis heute und macht mich regelrecht psychisch fertig. Nicht nur die Gegend stört mich, sondern auch dass die Whg sehr hellhörig ist, nie richtig warm wird, Nachbarn (ältere Leute) sind auch sehr merkwürdig. Kurz gesagt, ich passe da einfach nicht hin und versuche so oft es geht, meine Wohnung zu verlassen.

Leider gibt es von beiden Parteien einen ordentlichen Kündigungsverzicht von einem Jahr. Beim unterschreiben des Vertrages habe ich gefragt, ob man die Kü-Frist verkürzen kann. Daraufhin erwiderte der Vermieter (Genossenschaft), dann können Sie die Wohnung nicht haben und wenn wirklich was sein sollte, was mich zum Umzug zwingt, stellen sie sich nicht quer - ich müsste nur einen Nachmieter finden. Also habe ich unterschrieben. Hatte keine Möglichkeit bei Freunden etc. unterzukommen.

Es kam wie es kommen musste - Mich hat nun ein anderer Vermieter angerufen (bei dem ich mich auch beworben hatte), ob ich noch auf der Suche wäre. Ich bejahte, weil die angebotene Wohnung (die zum 01.03.2023 frei wird) in meiner Wunschgegend ist und die Wohnung mir sehr zusagt (ich kenne die Wohnungen). Nun habe ich einen Besichtigungstermin..

Ich bin die ganze Zeit am überlegen, wie ich was nun mache, wenn ich eine Zusage bekomme. Es fängt schon damit an, dass ich mich fast nicht traue, meinem jetzigen Vermieter zu sagen, dass ich dann nach knapp 4 Monaten wieder ausziehen möchte - aus Angst dieser beharrt auf die Kündigungsfrist o. ich finde keinen Nachmieter.

Von Märchen erzählen bin ich auch kein Freund, denn spätestens wenn der Vermieter einen Nachweis (z.B. für einen vorgetäuschten Jobwechsel) haben möchte, bin ich auch aufgeschmissen. Bin schon so verzweifelt, dass ich auch einen kleinen Kredit aufnehmen würde, um die doppelte Mietbelastung dann aufzufangen.

Ich weiß, dass hört sich dumm an, aber ich will unbedingt hier raus. Puuh, das war´s erstmal.. Bitte keine Antworten ala hätteste mal nicht unterschrieben etc. - ich weiß, dass es ein großer Fehler war, unterschrieben zu haben, nur leider kann ich es nicht mehr rückgängig machen.

Danke fürs lesen!

War jemand von euch schon mal in einer ähnlichen Situation und kann mir diesbezüglich ein paar gute Ratschläge geben?

Ich wünsche euch schon mal vorab einen guten Rutsch in´s neue Jahr!

Mietrecht, wohnung

Kaution einbehalten / Schadensersatz?

Meine Vermieterin will eine Teil-Kaution einbehalten da:

  • mir eine ihrer Pflanzen eingegangen ist (Wurzelfäule)
  • sie Blumenerde kaufen will zum Umtopfen der andern Pflanzen
  • ein gebogener Nagel ein kleines Loch im Putz verursacht hat. Wahrscheinlich war sie es selbst, als sie den Spiegel bei Rückkehr wieder umgestellt hat.

Muss ich dafür zahlen?

Vereinbart wurde mündlich, dass ich mich um ihre Pflanzen kümmere.

Es geht um einen begrenzten Zwischenmietvertrag in einer WG (möbliertes Zimmer).

Es gab keine Übergabe, Protokoll bei Einzug/Auszug, kein Kopie vom Hautvertrag (die Kopie stand in der WG was ich erst nach Einzug wusste), Schlüssel von Mitbewohnerin ausgehändigt und bei Auszug einfach im Zimmer gelassen.

Vertragsinhalt:

§ 1 Mietgegenstand

[...]das möblierte ausgeschriebene Zimmer, mit 17 qm. Dies schließt die Mitbenutzung von Bad, WC, Flur, offener Küchenbereich, das kleine angrenzende Zimmer und die Loggia mit ein. Die Benutzung von Bad, Küche und Geräten etc. erfolgt nach Absprache unter gegenseitiger Rücksichtnahme. Der Hofbereich für Fahrräder und Mülltonnen dient der allgemeinen Nutzung aller Mieter des Hauses.

§ 2 Mietzeit/Kündigung/Beendigung

Das Mietverhältnis beginnt am xxx und endet am xxx. Es endet in jedem Falle, wenn das Mietverhältnis des Hauptmieters mit seinem Vermieter endet.
Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unbenommen. Das Zimmer ist somit bis zum Montag dem xxx mit allen übergebenen Schlüsseln und Möbeln in gereinigtem Zustand zurück zu geben.

§ 3 Mietzins [..]

§ 4 Telefonfestnetz, Internet und Verbrauchsstrom [..]

§ 5 Kaution

Der Untermieter leistet eine Kaution in Höhe von xxx. Der Hauptmieter bestätigt, die Kaution erhalten zu haben. Der Hauptmieter ist verpflichtet dem Untermieter die Kaution nach Beendigung des Vertrages unverzüglich zurück zu zahlen, wenn das Zimmer in vertragsgemäßen Zustand zurückgegeben wurde.

§ 6 Hausordnung

Der Untermieter erkennt die Hausordnung als verbindlich an und haftet für Schäden, die er oder sein Besuch am Eigentum des Vermieters oder des Hauptmieters verursacht.

§ 7 Schlüssel / Übergabe / Zustand

Bei Mietbeginn wird ein Übergabeprotokoll für das Zimmer erstellt, hier werden auch die übergebenen Schlüssel an den Untermieter eingetragen. Das Zimmer wird im jetzigen, renovierten Zustand übergeben. Der Untermieter ist verpflichtet nach Beendigung des Untermietverhältnisses die ihm ausgehändigten oder in seinem Besitz befindlichen Schlüssel unverzüglich an den Hauptmieter zurückzugeben.

§ 8 Bezugnahme auf Hauptmietvertrag

Die sich aus dem Hauptmietvertrag ergebenden Rechte und Pflichten gelten auch für den Untermietvertrag. Der Untermieter erhält eine Kopie des Hauptmietvertrages.

Kaution, Mietrecht, Schadensersatz

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