WG Mitbewohner lässt seinen Wecker nachts klingeln und ist selber ausser Haus, habe ich eine Möglichkeit das selber zu beenden?

3 Antworten

Ist das Zimmer denn abgeschlossen? Wenn nein, könntest du durchaus das Zimmer betreten und den Wecker abschalten. Das wäre durch die §§ 677 ff. BGB (GOA) gedeckt.

Wenn die Tür abschlossen ist: Du kannst ja neben der Abmahnung mit Kündigungsandrohung mal androhen, die Tür auf seine Kosten gewaltsam öffnen zu lassen. Tatsächlich umsetzen würde ich das aber eher nicht ;) Auch wenn das dem Grunde nach ebenfalls über die GOA gedeckt wäre, könnte das als unverhältnismäßig eingestuft werden.

Ansonsten bleibt nur noch der Weg Lärmprotokoll ⟶ Abmahnung ⟶ außerordentliche Kündigung.

Er könnte einer Vertrauenswürdigen WG Person seiner Wahl einen Zweitschlüssel für das Zimmer geben.

Oder er besorgt sich einen anderen Wecker, der nach einiger Zeit aus geht.

Er muss den Wecker vor die Tür stellen, wenn er nicht da ist

....

Versucht Lösungen für das Problem zu finden.

Wer nachts arbeitet, möchte vormittags schlafen....

Tipp: du und die anderen Mitbewohner lassen dann halt ihre Wecker jeweils in 1/4-stündigen Abständen vormittags, zur Schlafenszeit des Mitbewohners klingeln 🤷‍♀️