Habe ich Anspruch auf den Waschmaschinenstellplatz eines anderen Mieters?

1 Antwort

Oder kann ich da vielleicht sogar gegen vorgehen.

Nein: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Auch wenn es eine Person ist, die zwei Wohnungen mietet, gilt: Ist kein Stellplatz mehr frei, bekommst du keinen. Mit Kellerabteilen oder PKW-Stellplätzen wäre es ja genauso und hat mit modernem Wohnen nichts zu tun.