Darf mein Vermieter mein Auszugsdatum ändern trotz telefonischer zusage?

Hallo,

ich habe meine jetzige Wohnung zum 01.07.23 gekündigt weil es viele Probleme mit dem Vermieter gab.

  • Rassistische Äusserungen
  • Das ganze Haus hat ein Wasserschaden
  • Schimmelbefall
  • ständig fällt das warm Wasser und die Heizung aus
  • keine Renovierungsarbeit trotz ständiger anfrage vom Ganzem Haus
  • laute Nachbarn ohne Rücksicht
  • etc.

für mich sind diese ganzen Probleme zu viel geworden darauf hin habe ich die Kündigung geschrieben abgeschickt und dem Vermieter nochmal telefonisch Bescheid gegeben.

In der Kündigung sowie telefonisch habe ich dem Vermieter von dem Auszugsdatum (01.07.) berichtet und auch erfragt ob ein Nachmieter gesucht werden kann, da die 3 Monatsfrist nicht eingehalten wurde. Er bestätigte mir telefonisch das es kein Problem sei und das er mich auch aus der Wohnung möchte weil ich nicht Deutsch bin.

Für mich ist das kein Problem da ich die schnauze voll habe.

Ich suche nach Nachmietern und leite die weiter zum Vermieter. Er lehnt die ab wegen Herkunft oder wegen Sozial einkommen.

Wieder rief ich ihn an und erklärte wenn es ihm nicht passt dann solle er selbst einen Nachmieter finden.

Tage danach kam die Künigungsbestätigung vom Vermieter an und darin steht das Auszugsdatum wäre der 31.08. was ich nicht mitmachen kann und nicht werde.

Meine neue Wohnung wurde mir festzugesagt und der Einzug wurde geplant und nach den ganzen Problemen vom Vermieter will und möchte ich hier nicht mehr wohnen.

Ich bin ratlos und brauche Hilfe :(

liebe grüße

x.21

Miete, Recht, vermieter, WOHNRECHT, wohnung, Auszug, Mieterrecht, Vermieterrecht
2 Monate Doppelmiete zahlen?

Hallo,
also ich versuche es kurz zu halten. Zum 01.05.23 wohne ich mit meinem Freund in einer neuen Wohnung unsere alte Wohnung läuft aber noch bis zum 30.06.23, wir haben also unsere Vermieterin gefragt ob wir uns um einen Nachmieter bemühen dürfen damit wir keine doppelmieten zahlen müssen, wir haben es in der Kündigung unterschrieben zurückbekommen das wir uns um einen nachmieter kümmern dürfen sowie die Erlaubnis schriftlich per WhatsApp. Wir hatten also einen nachmieter der alle Kriterien erfüllt hat und die Wohnung auch genommen hätte, aber unsere jetzige Vermieterin meint jetzt das sie renovieren muss und deshalb nimmt sie den nachmieter nicht an und generell keine. Wir haben dann angefragt ob man dann zwecks der Renovierung da das ja deswegen nicht zu unseren Lasten fallen kann das Mietverhältnis trotzdem schon zum 30.05.23 enden kann aber darauf haben wir nur die Antwort bekommen, dass wir bis zum 30.06.23 weiter Miete zahlen sollen denn auch wenn Renovierungen laufen unsere Wohnung erst am 30.06.23 dran sein soll…ich weis jetzt nicht genau was ich tun soll…ist sie im Recht oder ich? Und wenn sie im Recht ist, kann ich dann sagen ,,ok aber dann nur Kaltmiete da wir warm ja nicht beanspruchen“? Ich bin da grade etwas verzweifelt und kenne mich halt echt nicht damit aus. Das wären halt sonst wenn ich nicht drum herum komme alles zusammen für 2 Monate je ich und mein Freund beide einzeln jeweils um die 1.050€ also dann wir beide zusammen 2.100€ was halt echt sehr teuer ist

vielen Dank schonmal vorab!

Miete, Mietrecht, umzug, Nachmieter
Kündigung trotz Mindestmietdauer aufgrund Jobwechsel?

Wir haben eine Mindestmietdauer von 3 1/2 Jahren (Mietstart 01.02.2021, Wohnort Darmstadt). (Wortlaut: Befristeter Kündigungsausschluss. Mieter und Vermieter verzichten wechselseitig für die Dauer des Mietverhältnisses bis zum 30.09.2024 (nicht länger als 4 Jahre seit Mietvertragsabschluss) auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Die ordentliche Kündigung ist daher erstmals zu dem vorgenannten Datum mit gesetzlicher Frist zulässig. Von dem beidseitigen Verzicht bleibt das Recht beider Mietvertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung und fristlosen Kündigung unberührt.

Mein Freund und ich haben ab dem 01.01.2023 jeweils einen neuen Job. Ich in München und er in Wiesbaden (Die jetzige Wohnung ist in Darmstadt). Wir wurden beide nicht gekündigt, sondern haben freiwillig neue Jobs gesucht (große Stressbelastung, schlechte wirtschaftliche Lage). Zudem wurde die Miete der Wohnung dieses Jahr um 7% erhöht.

Der Vermieter erlaubt es einen Nachmieter zu suchen, hat aber nochmals die Miete erhöht und erzählt, dass seine Wohnungen in diesem Preissegment teilweise über ein halbes Jahr leer standen (Miete jetzt: ca. 2.400 Euro).

Können wir eine außergewöhnliche Kündigung aus wichtigen Gründen gemäß §§ 543 und 569 BGB vornehmen? Falls ja wie würde man hier vorgehen (Anwalt, Mieterschutzbund?)

Vielen Dank für Ihre Hilfe 😊

Miete, Mieter, Mietrecht, Mietvertrag

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