Miete – die besten Beiträge

Hat mein Vermieter das Recht die Mietkaution für eine Gardinenreinigung als Teil der Endreinigung ohne (festgestellte Mängel) einzubehalten?

Hallo, ich bin Ende Januar aus meiner Wohnung ausgezogen. Der Mietvertrag wurde mündlich im beidseitigen Einverständnis frühzeitig aufgelöst, da ich einen vom Vermieter akzeptierten Nachmieter präsentieren konnte.

Nun kam vor kurzem die böse Überrschung als der Vermieter knapp 500€ der Kaution einbehalten hat. Grund dafür ist eine von mir unterschriebene Extraklausel im Hamburger Mietvertrag. Dort heißt es: "Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die Kosten der Endreinigung durch eine Reinigungsfirma vom Vermieter zu begleichen."

Nun setzt sich die einbehaltene Summe aus 115€ Grundreinigung durch eine Gebäudereinigungsfirma und 374€ für eine Gardinenreinigung zusammen. Die Grundreinigung stelle ich nicht in Frage, ein ähnlicher Betrag wurde mir beim Einzug auch angekündigt. Die 374€ für die Reinigung der Gardinen ist mir allerdings ein dicker Dorn im Auge. Bei der Schlüsselübergabe wurden keinerlei Mängel / Verschmutzungen erwähnt oder festgehalten. Die Gardinenreinigung wurde standardgemäß durchgeführt heißt es vom Vermieter nun. Mir wurden also weder Mängel angezeigt noch hatte ich die Möglichkeit potentielle Verschmutzungen selbst zu beseitigen.

Nun die Frage, darf der Vermieter diese Art von Summen für eine Standardreinigung einbehalten? Und noch wichtiger, kann unter der im Mietvertrage genannten "Endreinigung" eine Gardinenreinigung mit einbegriffen sein obwohl nicht eindeutig genannt? Wie sähen meine Chancen bei einer potentiellen Klage aus?

Da ich mit derartigen Rechtsstreitigkeiten noch nichts zu tun hatte, würden mich noch die potentiell nächsten Schritte interessieren. Erstmal werde ich den Vermieter postalisch auffordern den Betrag der Gardinenreinigung komplett zurückzuzahlen. Was wären dann die nächsten Möglichkeiten sollte er sich weigern? Gibt es bezahlbare Beratungsmöglichkeiten die der Streitsumme gerecht werden?

Würde mich über jede Hilfe / Meinung freuen.

LG, Gunnar

Miete, Mietkaution, wohnung

Warte seit einem Monat auf Termin für Austausch der Messgeräte an der Heizung - Was nun?

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Ich bin im März diesen Jahres in meine neue Wohnung gezogen. In der Wohnung sind noch die alten Messröhrchen an der Heizung vom letzten Jahr vom Vormieter. So kann mein Verbrauch nicht ermittelt werden, da der Verbrauch vom Vormieter im letzten Jahr schon geschätzt werden musste. Mein Verbrauch kann erst ab dem Zeitpunkt gemessen werden, wo die Messgeräte an der Heizung ausgetauscht werden. Am 12.08. rief ich deshalb bei meinem Vermieter (ein Mitarbeiter der Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover) an. Dieser rief dann bei der Ablesefirma ISTA an und gab bei denen den Austausch der Messgeräte an der Heizung in Auftrag. Als ich bei der Firma ISTA eine Woche später selbst anrief, wurde mir bestätigt, dass der Vermieter den Auftrag am 12.08. wirklich mitgeteilt hat. Die Mitarbeiterin der ISTA sagte mir dann, dass noch ein Auftragnehmer gefunden werden muss, welcher den Austausch der Messgeräte vornimmt, da die ISTA selbst die Messgeräte nicht austauscht. Das klang plausibel, weshalb ich einfach abwartete, bis ein Termin vom Ableser kommt. Jetzt ist allerdings schon ein Monat vergangen und ich hatte bisher immer noch keinen Termin im Briefkasten. Ich mache mir nun Sorgen, dass die Messgeräte gar nicht mehr ausgetauscht werden, was aber wichtig ist, da sonst mein Verbrauch nicht gemessen werden könnte.

Was noch belastend dazukommt: Mein eigentlich für mich zuständiger Sachbearbeiter bei der Wohnungsgesellschaft sagt immer, ich soll einfach bei der ISTA anrufen und selbst nach einem Termin fragen. Wenn ich dann bei der ISTA anrufe, sagen die mir immer, dass ich mich an meinen Vermieter wenden soll, weil ich nicht der Kunde der ISTA bin. Heißt also: Vermieter sagt, ich soll mich bei der ISTA melden und ISTA sagt, ich soll mich beim Vermieter melden. So komme ich dann nie weiter, was mich auch belastet.

Das einzige, was ich noch machen könnte, wäre, wieder den anderen Sachbearbeiter der Wohnungsgesellschaft anzurufen, der ja schon am 12.08. weitergeholfen hat und bei der ISTA den Auftrag mitgeteilt hat. Nur was ist, wenn auch der nicht mehr bei der ISTA anrufen würde? Dann würden bei mir die Messgeräte an der Heizung nie ausgetauscht werden.

Deshalb meine Frage: Meint ihr, dass ich noch einen Termin von dem Ableser zugeschickt bekomme, welcher die Messgeräte an der Heizung austauscht? Seit dem 12.08. ist wie gesagt schon ein Monat vergangen und ich bekam bisher noch keinen Termin. Soll ich noch diesen Monat abwarten?

Danke im Voraus für Eure Hilfe =)

Haushalt, Heizkosten, Heizung, Miete, Mietrecht, Mietwohnung, Technik, vermieter

Meistgelesene Beiträge zum Thema Miete