Mieteinnahmen als Minijob?

4 Antworten

Minijob= Das ist eine Anstellung bei einem Arbeitgeber, die lediglich in der Höhe auf 520,- Euro begrenzt ist und eine vereinfachte Regelung bei Sozialversicherung und Steuern hat.

Vermietung = Hier wird der Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben ermittelt. Es hat nichts mit einem Anstellungsverhältnis zu tun.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Mieteinnahmen sind doch kein Minijob, was sollten die mit einer 520€ Grenze zu tun haben? Das sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, und diese sind somit eine gesonderte Einkunftsart, die in der Steuererklärung auch gesondert anzugeben sind.

Am Ende wird sowieso alles zusammengezählt.

Eifelia  04.07.2023, 16:34

Eben nicht: Ein echter Minijob wird ja vom Arbeitgeber pauschal versteuert und nicht vom Arbeitnehmer.

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