Miete bei Bürgergeld und minijob?

2 Antworten

Stellt sich die Frage - wie setzt sich Dein Gesamtbedarf zusammen?

Angemessene Kosten der Unterkunft plus Regelsatz.

Welche weiteren Einkünfte hast Du noch neben dem Minijob?

Ansonsten gilt nach wie vor :

die ersten 100 Euro Deines Einkommens bleiben anrechnungsfrei - vom dem diesen Betrag übersteigenden Einkommen ( 150 Euro? ) weitere 20 % . Ergo können unter normalen Umständen ( soweit Du neben besagtem Minijob keine weiteren Einkünfte hast ) nur 120 Euro auf Deinen Bedarf angerechnet werden.

20 Stunden zu 12,50 sind ja nur 250,- Euro. Davon sind 130,- Euro anrechnungsfrei.

Dass beim Bürgergeld die KdU komplett entfallen, kann ich nciht glauben, aber Dien Sachverhalt gibt nichts her zu den Kosten für die Wohnung und in welchem Umständen Du lebst (allein, mit, oder ohne Kind, noch andere Personen in der Bedarfsgemeinschaft?).

Das Jobcenter zahlt nie die Wohnung isoliert.

Der Bedarf ist KdU + Regelsatz.

Darauf werden die eigenen Einkünfte zum Teil angerechnet.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986