Geteilte Garage Kamera erlaubt?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du nur den explizit an dich vermieteten Bereich filmst, kann eigentlich niemand etwas dagegen sagen. Für den Bereich von Nachbar 1 brauchst du halt von dem eine Einverständniserklärung.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Wenn Du lediglich in den Bereich hineinfilmst, welcher ausschließlich Dir zur Nutzung überlassen wurde, kann dem Grunde nach niemand etwas dagegen machen.

Ich wollte nur die Innenseite filmen also weg vom Eingang, zufahrt, Straßen.

Und eben noch Nachbar 1 informieren

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