Kennt die Krankenkasse mein Einkommen?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich der Gehaltsgrenze bei der Familienversicherung.

Ich habe zwei Jobs als Werkstudent und verdiene bei beiden zusammen monatlich 515€ netto. Ich zahle Lohnsteuer- und Rentenversicherubgsabgaben. Nun Habenichts von meiner Krankenkasse einen Fragebogen erhalten bei dem ich angeben soll wie hoch mein Gesamteinkommen ist. Zuzüglich der Werbekostenpauschale von 1000€ für Werkstudenten, darf ich also circa 530€ im Monat verdienen. Stimmt das ?

Oder geht die Krankenkasse vom Brutto-Verdienst aus ?

Eine weitere Frage: Ich muss laut dem Fragebogen nur Auskunft über einen Job geben, sprich den Vertrag und die Abrechnungen einreichen. Was ist wenn ich einfach nicht vollständige Angaben mache und nur die Abrechnungen dieses einen Jobs einreiche ? Kommt die Krankenkasse dahinter ? Denn ich würde bei diesem Job aufgrund einer Weiterbeschäftigung schon mal bei der Sozialversicherung ab- und wieder angemeldet. Fragt mich nicht wieso. Und da hat die Krankenkasse auch nichts gesagt und wollte nichts nachträglich prüfen.

Nun die abschließende Frage: Wenn ich irgendwann mit beiden Jobs aufhören sollte und bei beiden abgemeldet werde, was macht die Krankenkasse dann ? In wiefern kann sie wissen, was ich verdient habe, wenn ich nichts angebe?

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Kinderkrank-Tage vom AG und Krankenkasse gesamt 10 Tage? Übertragung der 10 Tage von Arbeitslosen Vater auf berufstätige Mutter?

Hallo,

Ich bin seit 2 Jahren (Kind ist 3,5 Jahre alt) vom Kindsvater getrennt (geteiltes Soregerecht).

Jetzt war mein Kind über das Jahr vertelit 12 Tage krank geschrieben.

Mein Arbeitgeber zahlt mir die ersten 2 Kind-krank Tage vollen Lohn einer jeden Krankheit.

Das sind dann also insgesamt 7 Tage die der Arbeitgeber gezahlt hat und die anderen 5 Tage sollte ich ja dann von der Krankenkasse bekommen (da geteiltes Sorgerecht besteht habe ich wohl 10 Tage).

Jetzt bekomme ich von der Krankenkasse (AOK) die Info das ich die 10 Tage überschritten habe und sie die 2 Tage nicht bezahlen werden. Aber sind die 10 Tage Kinderkrankengeld nicht von der Krankenkasse zu zahlen und haben mit dem Arbeitgeber eigentlich nichts zu tun?

Desweiteren haben sie mich gefragt warum der Kindsvater nicht auf das Kind aufpassen kann. Ich habe denen erklärt das der Kindsvater ein schlechtes Verhältnis zum Kind hat (Treffen finden 1 mal im Monat für 8 stunden statt, da schließe ich eine Betreueung bei Krankheit aus). Ich habe darum gebeten das die 10 Tage Kindkrank die ihm zustehen auf mich übertragen werden können. Er ist allerdings Arbeitslos und lt. Krankenkasse kann man bei Arbeitslosigkeit keine Kind-kranken Tage auf die Mutter übertragen.

Bin ich jetzt wirklich doppelt bestraft? Vater kümmert sich nicht und ich bekomme die Krankentage nicht übertragen?

Hat die Krankenkasse Recht das Insgesamt 10 Kindkrank Tage bezahlt werden, egal ob Arbeitgeber oder Krankenkasse?

Vielen Dank für die erste vorab Hilfe.

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Änderung Einkommensteuererklärung bei rückwirkender Rente noch möglich/notwendig?

Ich bin am 09.08.2017 rückwirkend zum 01.10.2016 verrentet worden. Es handelt sich um eine volle befristete Erwerbsminderungsrente.

Bis dahin hatte ich vom 01.10.2016 bis 05.04.2017 (inkl. 6 Wo. Lohnfortzahlung) noch gearbeitet und Lohn vom AG erhalten. Vom 06.04.2017 bis 01.08.2017 erhielt ich Krankengeld. Seit dem 02.08.2017 bekomme ich Rente.

Im Rentenbescheid wurde dies wie folgt aufgelistet: Für die Zeit vom 01.10.2016 bis 31.03.2017 "ist die Rente nicht zu zahlen, weil der zulässige Hinzuverdienst überschritten wird". Für diese Zeit habe ich ja volle Lohnzahlung durch meinen AG erhalten, knapp 3.000 Euro brutto im Monat. Ich habe jedoch nur eine Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro monatlich. Um diese Zeit bzw. Sachverhalt geht es mir eigentlich bei meinen später folgenden Fragen.

Ab April 2017 hatte ich Krankengeld erhalten, was teilweise wieder durch die Rentenversicherung direkt an die Krankenkasse ausgeglichen wurde. Ab August 2017 bekam ich dann Rente.

Ich hatte zum Zeitpunkt des Rentenbescheides, den 09.08.2017, meine Einkommensteuererklärung für 2016 schon beim Finanzamt abgegeben und auch danach nicht mehr geändert:

Jetzt komme ich zu den Fragen:

Ein Rentner muss keine RV- und AV-beiträge zahlen. Er muss nur KV und Pflegeversicherung bezahlen. Bei meiner Rentenhöhe von ca. 1250 Euro wird mir auch keine Lohnsteuer und Soli abgezogen.

Kann ich meine Einkommenssteuerklärung für 2016 noch ändern? Macht dies Sinn?

Bekomme ich in irgendeiner Form die Beiträge, die ich vom 01.10.2016 bis 31.12.2016 als Rentner in die Sozialversicherung gezahlt habe (AV, RV) wieder zurürck? Evtl. auch Lohnsteuer und Soli? Oder ist dies durch den sehr hohen Hinzuverdienst damals durch mein Gehalt, das ja weit über 450 Euro lag, nicht mehr möglich? Oder gibt es irgendwelche andere Gründe? Oder ist dies doch möglich?

Vielen Dank!

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