Privatrechnung Umsatzsteuerhinweis?
Hallo,
wenn ich eine Privatrechnung schreibe, berechne ich ja keine Umsatzsteuer. Jetzt finde ich im Netz bloß verschiedene Angaben dafür, ob und wie ich dies auf der Rechnung kenntlich machen muss. Manche meinen, man kann einfach denselben Hinweis wie bei der Kleinunternehmerregelung abdrucken, andere sagen wiederum, man darf dies auf keinen Fall tun. Was ist denn nun richtig?
2 Antworten
Deine Frage ist für mich etwas unklar.
Schreibst Du auch andere Rechnungen, ls "Privatrechnungen" und wofür schreibst Du "Privatrechnungen?"
Geht es darum, dass ein Nachbr von Dir, Dich bittet die Bäume auf dem Grundstück zu beschneidenudn er braucht eine Rechnung weil er eine Anlage V zur Einkommensteuererklärung ausfüllen muss?
Oder machst Du 1-3 Webseiten pro Jahr,weil es eigentlich nur Dein Hobby ist, aber Du das so nebenbei für Leute machst die es brauchen?
Die schreibst du ohne Umsatzsteuer und ohne Hinweis darauf.
Oder schreibst Du auch "gewerbliche" Rechnungen und meinst mit "privaten" Rechnugnen nur die an Privatleute?
Damit bist Du, auch wenn es nur 2-3 mal im Jahr ist,eigentlich ein Kleinunternehmer mit dem Hinweis auf § 19 UStG auf der Rechnung.
Es wäre natürlich zu überlegen auf Regelbesteuerung umzustellen,falls Du mal ein neues Notebook brauchst,oder Software Abonnements hast da lohnt es sich.
In welchem Zusammenhang schreibst Du denn, vor allem wie oft, eine Privatrechnung?
In der Regel nicht mehr als 3 mal pro Jahr, nur für kleinere Dienstleistungen
"Oder machst Du 1-3 Webseiten pro Jahr,weil es eigentlich nur Dein Hobby ist, aber Du das so nebenbei für Leute machst die es brauchen?"
Richtig. :)