Kleinunternehmerregelung und B2B?

2 Antworten

Die Kleinunternehmerregelung ist sinnvoll, wenn man: Privatkunden bedient (Geschäftskunden erhalten USt. ohnehin zurück)"

Halte ich jetzt eher für ein Gerücht.

Ist es trotzdem sinnvoll, die KUR in Anspruch zu nehmen

Warum sollte es nicht sinnvoll sein? Du müsstest dann eben keine USt auf Rechnungen ausweisen und bräuchtest auch keine Voranmeldungen ans FA abzugeben.

Es kann aber auch sein, dass du z.B. sagst "Ich möchte die Vorsteuer erstattet bekommen aus Einkäufen". Dann darfst du natürlich kein KU sein.

Es hat eben Vor- und Nachteile.

Darf ich denn überhaupt B2B betreiben, während die KUR aktiv ist?

Natürlich. Im 19 UStG steht ja nicht drin, dass die KU nicht anwendbar wäre, wenn du B2B betreibst. Du musst nur die Umsatzgrenzen einhalten:

  • Max. 22.000€ im Vorjahr UND
  • Max. voraussichtl. 50.000€ im laufenden Jahr
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin & Berufserfahrung
PJL0409 
Fragesteller
 16.09.2023, 10:56

Danke für die Antwort!

Wenn ich nun aber B2B betreibe, kann mein Käufer keine Mehrwertsteuer wiederbekommen, da ich keine gebe.

Da würde ich als Kunde doch lieber jemanden nehmen, bei dem ich die 19 % wiederbekomme. Um das zu umgehen, müsste ich als Kleinunternehmer mit extrem niedrigen Preisen arbeiten

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Giota210  16.09.2023, 13:31
@PJL0409
Wenn ich nun aber B2B betreibe, kann mein Käufer keine Mehrwertsteuer wiederbekommen, da ich keine gebe.

Genau, weil du als Kleinunternehmer ja keine USt auf deinen Ausgangsrechnungen ausweisen darfst.

Wenn du auf die KU Regelung verzichtest, darf ein Kunde die Vorsteuer aber auch nur ziehen, wenn er Regelbesteuerer (kein KU) ist.

Da würde ich als Kunde doch lieber jemanden nehmen, bei dem ich die 19 % wiederbekomme.

Das stimmt. Es kommt halt auf die Gesamtumstände an. Und alles hat seine Vorteile und Nachteile.

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"Preisvorteil bei Privatkunden: Da die Erhebung der Umsatzsteuer entfällt, kann der Kleinunternehmer günstiger sein als umsatzsteuerpflichtige Wettbewerber"

Halte ich für ein Gerücht! Dafür zahlt man beim Einkauf Umsatzsteuer, die man sich nicht über die Vorsteuer zurück holen kann! 😜😁😎

"Ist es trotzdem sinnvoll, die KUR in Anspruch zu nehmen? Über die max. Umsatzgrenzen komme ich nicht hinaus.

Darf ich denn überhaupt B2B betreiben, während die KUR aktiv ist?"

Bei gewerblichen Kunden wirst Du mit der Kleinunternehmerregelung auf Probleme stoßen, denn warum sollten die teurer einkaufen als nötig!?! Du weist keine Umsatzsteuer aus, die die sich sonst ziehen könnten!

PJL0409 
Fragesteller
 15.09.2023, 09:45

Vielen Dank für die Antwort! Macht wahrscheinlich schon etwas mehr Sinn sie nicht in Anspruch zu nehmen, auch wenn ich nichts einkaufe (verkaufe digitale Produkte).

Danke!

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Andri123  15.09.2023, 10:32
@PJL0409

Du kannst dann Vorsteuer für Internetkosten, Laptop etc. ziehen.

Nachteilig finde ich, dass man 4x im laufenden Jahr pünktlich die Umsatzsteuervoranmeldung abgeben muss, jeweils zwischen 1. und 10. des betreffenden Monats.

Für den gewerblichen Kunden ist es nicht teurer, 100 an einen KU zu zahlen, statt 119 an einen Regelbesteuerer. Für den Privatkonsumenten ist es aber billiger.

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