Kleinunternehmerregelung was passiert nach 50.000€ Umsatz im 2ten Jahr?

4 Antworten

Wenn Du im zweiten Jahr 45 Tsd Umsatz hattest, musst Du im dritten Jahr die Umsatzsteuer buchen, also: Deine Kleinunternehmerregelung ist zum 31.12.2023 ausgelaufen.

Am besten verwende ab 01.01.2024 eine Buchhaltungssoftware wie Sevdesk.de, da kannst Du Belege und Rechnungen buchen mit Umsatzsteuer und Du kannst direkt aus Sevdesk die Umsatzsteuervorrauszahlung Formulare ans Finanzamt schicken. 😊🙏

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Wenn Du es ignorierst, wird Dir das Finanzamt irgendwann schreiben, und Du musst dann rückwirkend zum 01.01.2023 alle Deine Belege und Rechnungen korrigieren, und Deine Kunden müssen Dir die Umsatzsteuer nachzahlen. (oder du zahlst es selbst nach)

GandalfAwA  27.01.2024, 19:27

PS: Nein, Du hast keine Chance 2024 als Kleinunternehmer zu bleiben.

Wärest Du 2023 über 50 Tsd gekommen, hättest Du sogar rückwirkend für 2023 alles mit Umsatzsteuer buchen / korrigieren müssen. Sei froh, dass Du bei 45 Tsd geblieben bist. 💖 😊

So kannst Du zum 01.01.2024 umsteigen, was für Dich sehr einfach ist, mit einer entsprechenden Buchhaltungssoftware.

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Wenn Du über 22.000 € Umsatz gemacht hast, ist ab dem Folgejahr die Anwendung der Kleinunternehmerregelung ausgeschlossen.

Die 50.000 € sind nur dann von Belang, wenn zu Beginn eines Kalenderjahres schon mow feststeht, dass Du in diesem Jahr mehr als 50.000 € Umsatz machen wirst - dann darfst Du auch dann für dieses Jahr die Kleinunternehmerregelung nicht anwenden, wenn die 22.000-€-Grenze im Jahr davor nicht gerissen wurde.

Bitte lies § 19 UStG.

Andri123  26.01.2024, 23:42

Den Paragrafen har er wohl gelesen und beruft sich nun auf das "und" in Satz 1, interessant.

Dort steht aber nicht "und/oder", sondern beide Bedingungen müssen erfüllt sein. Also Vorjahresumsatz unter 22.000 plus erwarteter Umsatz für das aktuelle Jahr unter 50.000. Wenn Vorjahresumsatz über 22.000, dann wird das nix.

Immerhin fragt er bereits im Januar.

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akikarras 
Fragesteller
 26.01.2024, 23:51
@Andri123

Ne alles gut war in den ganzen Jahren immer knapp unter 22.000€ also passt das schon :)

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19 UStG:

wen Umsatz ÜBER 22.000 € dann kommt die Grenze mit 50.000 € doch gar nicht mehr zum tragen! Konsequenz: ab Folgejahr Regelbesteuerung.

akikarras 
Fragesteller
 26.01.2024, 22:51

Hab meine Frage wahrscheinlich falsch formuliert.

Im ersten Jahr hätte ich beispielsweise 20.000€ Umsatz erzielt. Und im zweiten Jahr dann 45.000€.

Könnte ich dann weiterhin im dritten Jahr unter 50.000€ bleiben?

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wurzlsepp6682  26.01.2024, 23:17
@akikarras

nochmal: Umsatz ÜBER 22.000 € und die Grenze mit 50.000 € interessiert niemanden mehr!

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Eifelia  26.01.2024, 23:25
@akikarras

"Könnte ich dann weiterhin im dritten Jahr unter 50.000€ bleiben?"

Klar könntest Du das, aber die Kleinunternehmerregelung wäre futsch.

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orgel  26.01.2024, 23:29
@akikarras

Klar kannst du im dritten Jahr unter 50.000€ Umsatz bleiben. Niemand kann dir deinen Umsatz vorschreiben. Das tatsächliche Überschreiten der Umsatzgrenze von 22.000€ führt aber dazu, dass im Folgejahr die Kleinunternehmerregelung nicht mehr in Anspruch genommen werden kann.

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akikarras 
Fragesteller
 26.01.2024, 22:52
  • Weil es heißt ja "im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro
  • und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro.
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Andri123  26.01.2024, 23:15
@akikarras

Im dritten Jahr ist das zweite Jahr das vorausgegangene Jahr.

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Eifelia  26.01.2024, 23:28
@akikarras
  • "Weil es heißt ja "im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro
  • und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro.

Du musst schon vollständig zitieren:

  • Weil es heißt ja "im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro NICHT überschritten
  • und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro NICHT überschreiten

= BEIDE Grenzen müssen UNTERschritten sein

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Nach mehr als 22.000,- Umsatz in einem Jahr ist man im Folgejahr kein Kleinunternehmer mehr. egal ob 23.000,-, 45.000,-, oder 50.000,-.

Es ist der Gesamtumsatz gem. § 19 Abs. 3 UStG.

Also sind die dortgenannten Umsätze abzuziehen, so z. B. die steuerfreien Vermietungsumsätze abzuziehen.

Die 50.000,- Euro Grenze ist nur in einem Fall von Bedeutung. Wenn man als Kleinunternehmer (Vorjahr unter 22.000,- Euro) schon definitiv weiß, dass der Umsatz die 50.000,- Euro überschreiten wird. Dann ist man trotz Vorjahresumsatz unter 22.000,- kein Kleinunternehmer mehr.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986