Güteverhandlung Unterhalt Kind?

Ich lebe in der Schweiz, bin Deutscher und habe ein Kind in Deutschland. In der Schweiz verdiene ich zu wenig um Unterhalt an mein Kind zu bezahlen.Die Mutter hat mich vor Gericht gezogen obwohl ich immer ehrlich war und auch gesagt habe das ich das Geld wirklich nicht habe. Ich habe auch wenn das Kind mal etwas gebraucht hat versucht etwas beizusteuern, so weit wie es halt ging. Rechnet man meine finanzielle Lage in der Schweiz aus, lebe ich knapp an der Existenzgrenze. Laut meinem Anwalt habe ich ein Minus von ca. 300.- CHF und bin somit nicht zahlungsfähig. Nun soll ich vor Gericht gehen, ist es möglich das ich da vertretet werde? Es ist eine Güteverhandlung, in der steht persönliches Erscheinen. Nun habe ich auf einer Rechtsseite im Internet gelesen das man sich auch vertreten lassen kann. Ich hatte anfangs auch mein Anwalt gefragt ob ich später dafür vor Gericht muss, er sagte mir das er selbst da auch nicht anreisen werde und eine Vertretung schicken werde. Ist das möglich auch wenn da steht das man persönlich Erscheinen soll? Für mich wäre es ein Weg von 14h mit dem Zug, ich besitze kein Auto und ich müsste da Übernachten was mich alles auch einiges kostet, Geld das ich nicht habe. Kann mir vielleicht jemand aus Erfahrung sagen ob ich da wirklich hin gehen muss? witzig ist auch das man laut Aufstellung genau sieht das ich nix habe, aber klar sie versuchen halt alles.

Gericht, kinder, unterhalt
Kinderkrank-Tage vom AG und Krankenkasse gesamt 10 Tage? Übertragung der 10 Tage von Arbeitslosen Vater auf berufstätige Mutter?

Hallo,

Ich bin seit 2 Jahren (Kind ist 3,5 Jahre alt) vom Kindsvater getrennt (geteiltes Soregerecht).

Jetzt war mein Kind über das Jahr vertelit 12 Tage krank geschrieben.

Mein Arbeitgeber zahlt mir die ersten 2 Kind-krank Tage vollen Lohn einer jeden Krankheit.

Das sind dann also insgesamt 7 Tage die der Arbeitgeber gezahlt hat und die anderen 5 Tage sollte ich ja dann von der Krankenkasse bekommen (da geteiltes Sorgerecht besteht habe ich wohl 10 Tage).

Jetzt bekomme ich von der Krankenkasse (AOK) die Info das ich die 10 Tage überschritten habe und sie die 2 Tage nicht bezahlen werden. Aber sind die 10 Tage Kinderkrankengeld nicht von der Krankenkasse zu zahlen und haben mit dem Arbeitgeber eigentlich nichts zu tun?

Desweiteren haben sie mich gefragt warum der Kindsvater nicht auf das Kind aufpassen kann. Ich habe denen erklärt das der Kindsvater ein schlechtes Verhältnis zum Kind hat (Treffen finden 1 mal im Monat für 8 stunden statt, da schließe ich eine Betreueung bei Krankheit aus). Ich habe darum gebeten das die 10 Tage Kindkrank die ihm zustehen auf mich übertragen werden können. Er ist allerdings Arbeitslos und lt. Krankenkasse kann man bei Arbeitslosigkeit keine Kind-kranken Tage auf die Mutter übertragen.

Bin ich jetzt wirklich doppelt bestraft? Vater kümmert sich nicht und ich bekomme die Krankentage nicht übertragen?

Hat die Krankenkasse Recht das Insgesamt 10 Kindkrank Tage bezahlt werden, egal ob Arbeitgeber oder Krankenkasse?

Vielen Dank für die erste vorab Hilfe.

Arbeitslosigkeit, kinder, krankenkasse, sorgerecht, Sozialrecht, Vater, Mutter

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