Heiraten, aber werden nicht zusammen ziehen. Kann ich trotzdem noch Wohngeld beantragen wegen dem BÜT für die Kids?

4 Antworten

Sorry, ich wollte Dir einen Link einstellen, der leider nicht funktioniert  ;-(

Der Inhalt lautete:

"Unabhängig von dem tatsächlichen Zusammenleben sind Ehepartner auch in der Ehezeit und vor Getrenntleben verpflichtet, gegenseitig zum Unterhalt beizutragen. 

Diese gesetzliche Pflicht ergibt sich aus § 1360 BGB. 


Daher sind mögliche Unterhaltsansprüche gegen Ihren Ehemann auch zu prüfen und möglicherweise zu berücksichtigen. 

Ihr Einkommen wird daher NICHT wie bisher entsprechend bei der Berechnung angerechnet; die Unterhaltsansprüche gegen Ihren Ehemann werden ebenfalls als Einkommen berücksichtigt. "

Hallo,

Ehepartner sind sich gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet. 
Dies ergibt sich aus § 1360 BGB. 
Unterhaltsansprüche werden geprüft und beim o g. Antrag als Einkommen gezählt. 

Unabhängig davon, einen entsprechenden Antrag kann man trotzdem stellen !  

Ich wohne alleine in meiner Wohnung bin EU-Rentnerin und bekomme Wohngeld meinFreund wohnt alleine in seiner Wohnung bekommt kein Wohngeld und ist Renter

können wir da heiraten und wie verhält sich das bei uns

MfG

Sabine

Oki Danke euch, dann ist das leider so.... dann wohl noch mehr arbeiten ;) fällt der Unterhaltsvorschuss weil der Vater nicht genug bezahlt auch weg? 

So ist es leider in diesem Fall ;-( 

da du mit der Eheschließung die Voraussetzung "Alleinerziehend" nicht mehr erfüllst, hast du auch keinen Anspruch mehr auf diese Sozialleistung. 

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