Bekommt mein sohn (21jahre) noch kindergeld?
Mein Sohn ist 21 jahre ist beim arbeitsamt U25 als Ausbildungssuchen gemeldet, kann ich nochmal versuchen es nochmal zubeantragen, obwohl wir schon ein schreiben bekommen haben das es jetzt aufgehoben wurde ?
4 Antworten
Lies mal nach, ob die Kindergeld - Kriterien für volljährige Kinder erfüllt werden und Du weißt, ob Anspruch besteht:
http://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html
Kindergeld wird auch für nachweislich ausbildungssuchende Kinder, bis zum Ende des 25.Lj. gezahlt.
D.h. die Ausbildungssuche muß beleghaft nachgewiesen werden können.
Aufgehoben wurde es warum?
Es gibt so einige Möglichkeiten für sein Kind Kindergeld zu bekommen. Bei Ü18 müssen eben aber auch Bedingungen erfüllt sein.
siehe lt. Link ( Primus) für Widerspruch !
Bedingung für Ki-Geld:
".....Ist das Kind bei der Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit/beim Jobcenter als Bewerber um eine Ausbildungsstelle/für Bildungsmaßnahmen registriert, zählt dies als ausreichender Beleg."
Termine AA unbedingt einhalten !
Ja ist er, ich habe jetzt sogar ein schreiben vom Berater bekommen, darin steht das er seid dem 21.01.2016 bis auf weiteres ausbildungssuchend gemeldet ist
Wichtig ist auch, dass er seine Bemühungen um einen Ausbildungsplatz dokumentiert (Ordner anlegen, Vorstellungstermine notieren, Bewerbungen und Antworten abheften). Die Familienkasse kann solche Nachweise ggf. anfordern trotz der Meldung bei der Agentur für Arbeit.
Nicht “nochmal versuchen“, sondern Widerspruch einlegen. Die Familienkasse geht wohl von Arbeitslosigkeit aus. Bei reiner Arbeitslosigkeit endet das KG mit dem 21. LJ..
Also im Widerspruch noch einmal auf das “Ausbildungssuchend“ hinweisen.
Unbeschadet der bisherigen Antworten, erhalten nicht die Kinder das Kindergeld, sondern die Eltern, die für den Unterhalt der Kinder sorgen.
Ich danke für die Antwort, aufgehoben wurde es weil er nun 21 jahre geworden ist gemäß §70 Abs.2 ESIG