Was ist der Unterschied zwischen der "Anlage EÜR" und "Abziehbaren Vorsteuerbeträgen" in der Umsatzsteuer-Anmeldung? Wann darf ich die Sachen wo angeben?

Ich mache zum ersten mal Anmeldungen für die Umsatzsteuer und benutze dafür Elster. Ich habe Anfang dieses Jahres ein Nebengewerbe angemeldet und ein paar Fragen dazu:

  1. Es gibt auch noch eine "Anlage EÜR", zum Beispiel wenn man Betriebsausstattung gekauft hat. Muss man diese Anlage parallel dazu ausfüllen, also die gleichen Sachen da eintragen oder wie teile ich das auf?
  2. Woher weiß man bei Dingen, die man sowohl privat als auch gewerblich nutzt, ob man sie überhaupt irgendwo angeben darf und zu welchem Anteil? Zum Beispiel man macht Homeoffice und nutzt den privaten Router auch gewerblich. Wird dann einfach 50/50 (muss ich den halben Betrag der Rechnung da eintragen?) gemacht oder geht das nach Arbeitsstunden?
  3. Wie ist das mit Arbeitsstunden überhaupt, in denen ich nichts verdiene? Sind das überhaupt Arbeitsstunden? Ich habe zum Beispiel an Gestaltungswettbewerben teilgenommen und die damals ohne Gewerbe nicht versteuert und hab Probleme bekommen bzw. musste ein Nebengewerbe dafür anmelden. Aber ich habe nur eine Gewinnrate von 1/20. Die 95% der Arbeitszeit, die ins Leere verlaufen, gelten nicht als Arbeitszeit, oder? Die Erstellung einer eigenen gewerblichen Internetseite und die ganze Entwicklung der eigenen Marke bestimmt auch nicht?
  4. Einfach mal ein theoretisches Beispiel: Angenommen ein Nebengewerbe hat in den ersten beiden Monaten seines Bestehens jeweils 500 Euro verdient. Und die darauffolgenden 4 Monate hat es keine Einnahmen gemacht. Dürfen in diesen 4 Monaten dann überhaupt "Abziehbare Vorsteuerbeträge" angegeben werden, wie zum Beispiel Internet? Weil dann hat man nichts verdient. Es gibt also keinen Umsatz, von dem man das überhaupt abziehen kann, oder wird das dann von "0" abgezogen und man hat quasi Verluste oder vielleicht sogar Schulden?
  5. Und was wäre andersrum, wenn ein Gewerbe die ersten 4 Monate nichts einnimmt, aber dann in Monat 5 und 6 die 500€, dürfte das Internet dann für die ersten 4 Monate bei der Umsatzsteuer eingetragen werden? Welche Regelungen gibt es hier allgemein? Wie viele Monate darf man am Stück keine Einnahmen machen, wie hoch muss der Umsatz sein usw, dass man Seite 7 bei Elster ausfüllen darf?
Anlage, ELSTER, Gewerbe, Steuererklärung, Steuern, Umsatzsteuer, Nebengewerbe
Hauptjob + Minijob + Kleingwerbe / Unternehmen?

Hallo ihr alle zusammen,
ich weiß, dass eine Frage in die Richtung bereits öfter gestellt wurde ... leider konnte ich dennoch nicht die passende Antwort für mich finden / aus dem ganzen rauslesen.

Ich habe einen Hauptjob in dem ich Teilzeit arbeite. Zu meinem Teilzeit(Haupt)job habe ich einen Minijob (ganz normal 520€ pauschal besteuert) und würde nun gerne noch ein Kleingewerbe / Kleinunternehmen / freiberufliche Tätigkeit anmelden.

Die erste Frage an der Stelle: Geht das überhaupt oder werde ich in Steuerklasse 6 rutschen?

Die zweite Frage: Ich bin mir tatsächlich nicht ganz sicher unter welche Gewerbeart mein Vorhaben fallen würde. Also ob es Kleingewerbe, Kleinunternehmen oder eine freiberufliche Selbstständigkeit wäre.

Die Idee wäre als private / persönliche Sekretärin im Finanz- und Versicherungsbereich zu arbeiten. Quasi das "Backoffice" zu übernehmen und Termine zu vereinbaren / verschieben, Versicherungsverträge vorbereiten, Versicherungsanträge weiterleiten, Termine vor und/oder nachbereiten, Datenpflege usw. usw. eben das was so im Hintergrund anfällt und den Kundenberatern Zeit und Arbeit erspart bzw. die Kundenberater sich so mehr auf die Kundenberatung konzentrieren können und sich auch mehr Zeit für einzelne Kunden nehmen können.

Könnt ihr mir weiterhelfen wie das einzuordnen ist und sich das Ganze eben steuerlich verhält bzw. was dann auch bei der Gewerbeanmeldung zu beachten ist.

Ich selbst würde diese Art der Dienstleistung ehrlich gesagt eher als freiberuflich oder Kleinunternehmen einordnen aber nicht als Kleingewerbe. Als Kauffmann / Kauffrau und das dazugehörige Handelsgeschäft würde ich persönlich das ganze nicht sehen.

Habt vielen Dank.

Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Minijob, Steuern

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