Einige Fragen zum Nebengewerbe [Schmuck]

Da mir bei gutefrage nicht geholfen werden konnte versuche ich es mal hier bevor ich mich in irgendein Forum durchwühle.


Ich möchte ein Nebengewerbe anmelden um mein Schmuck zu verkaufen. Mein Schmuck besteht aus Schmuckmasse (ist unter Pardo und/oder Fimo zu finden).


Zwar habe ich damals ein Seminar besucht für Existensgründer, doch diesen abgebrochen da ich zu unsicher war ob dies wirklich das richtige für mich ist.


Jetzt sieht es aber schon ganz anders aus. Ich möchte nicht davon leben wollen, wenn ich meine Kosten (Materialkosten) abdecken kann und der ein oder andere Euro eventuell über bleibt reicht es mir. Ein Businessplan habe ich dafür schon damals erstellt - müsste also nur nochmal den Finanzteil ergänzen (ein Shop gibt es nicht in dem ich damals eingekauft habe und der neue ist um 2-5 cent teurer)


Nun meine Frage ob meine Informationen noch richtig sind

  • Ich dürfte keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen

  • Ich müsste jährlich eine Umsatzsteuererklärung dem Finanzamt zukommen lassen

  • Ich dürfte nicht mehr als 4.000€ im Monat verdienen da ich sonst kein Nebengewerbe betreibe

  • Bei einem Nebengewerbe kann ich weiterhin in der Familienversicherung bleiben

  • Ich dürfte nicht mehr als 15 Stunden die Woche (60 Stunden im Monat) arbeiten

Welchen Beitrag solllte ich nicht erreichen um keine Umsatzsteuerpflicht nachkommen zu müssen ?

Dürfte ich auch zwei Namen auf mein Gewerbeschein anmelden ? (Tätigkeit im Grafikbereich)

Das war´s. Ist viel aber für mich sehr wichtig. Ich würdemich freuen wenn sich jemand damit auskennt und mir helfen kann.

Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Kleinunternehmer, selbständig, selbstständig, Familienversicherung, Nebengewerbe
Steuersituation: Freelance, web - Arbeit in England und Deutschland

Hauptaufenthaltsort seit kurzem England, in Deutschland aber noch mit erstem Wohnsitz gemeldet. Tätigkeit Freelancer web Entwicklung und Design, Kunden 80% in England.

Abrechnung bisher getrennt: Für deutsche Kunden (Telearbeit) als deutscher Gewerbetreibender, deutsche Steuererklärung. Für englische Kunden über sog. umbrella company - pro forma Angestellter aber selbst verantwortlich für Jobs/Kunden, company regelt englische Steuern, Sozialabgaben (üblich hier für Freelancer).

Wegen des Progressionsvorbehalts fließen englische Einnahmen nun in die deutsche Steuererklärung ein. Das scheint doch sehr ungünstig, oder nicht?

Vermutlich also zwei Alternativen:

A) Alles in England abrechnen, Wohnung in Deutschland als Zweitwohnsitz ummelden und alle Steuern in England zahlen.

B) Alles in Deutschland abrechnen.

Deutscher Steuerberater ist für Variante B, macht das Sinn? Gefällt mir nicht sehr, denn Wohnsitz wird England bleiben, zwei bis drei Mal im Jahr kurz in Deutschland. Käme mir unfair vor in England keine Steuern zu zahlen, dazu Erklärungsbedarf und Kosten für englische Kunden (mehr als umgekehrt).

Wie geht das technisch, deutsche Wohnung als Zweitwohnsitz beim Einwohnermeldeamt ummelden plus nachweisen tatsächlich im Ausland zu leben? Oder die deutsche Wohnung besser aufgeben? Welche sonstigen Implikation gibt es?

Vielen Dank und viele Grüße!

Ausland, Freiberufler, Gewerbe, Steuern

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