Versteuerung von Fiverr Einnahmen?

Hallo,

in einer anderen Frage habe ich bereits erwähnt, dass ich als Kleinunternehmer neben der eigentlichen, in der Gewerbeanmeldung angegebenen Tätigkeit, über 8 Monate noch eine weitere Tätigkeit ausgeführt habe, durch die ich einen Umsatz von etwa 450€ generiert habe. Nun habe ich das Gewerbe, wenn auch verspätet, erfolgreich erweitert. Die Tätigkeiten sind folgende:

·      Betrieb eines Online Shops

·      Dienstleistungen auf der Plattform Fiverr

Die Einnahmen aus dem Betrieb des Online Shops habe ich bereits für die Steuererklärung erfasst und in die EÜR eingetragen. Was die Einnahmen durch Fiverr betrifft, habe ich diese zwar erfasst, aber noch nicht in die EÜR eingetragen. Nun habe ich drei Fragen:

·      Kann ich die Einnahmen durch Fiverr bedenkenlos in der EÜR angeben, obwohl die Kunden aus verschiedenen Ländern kommen, Fiverr das Ausweisen der Preise selbst übernimmt und ich als Kleinunternehmer somit anders als bei meinem Shop keinen Einfluss darauf habe, ob die Umsatzsteuer ausgewiesen wird?

·      Kann ich die Einnahmen durch Fiverr bedenkenlos in der EÜR angeben, obwohl ich das Gewerbe verspätet erweitert habe?

·      Bei meinem Programm für die Steuererklärung wird in der EÜR neben den Einnahmen und dem Datum auch der Name des Kunden, die Belegnummer und der Buchungstext gefordert. Bei den Einnahmen durch den Shop ist das kein Problem, bei meinen Fiverr Aufträgen habe ich allerdings statt dem Kundennamen, der Belegnummer und dem Buchungstext, nur den Nutzernamen und die Order Nummer vorliegen. Sind diese Angaben Pflicht? Wenn ja, was könnte ich alternativ eintragen?

Ich danke jedem im Voraus, der sich den Fall anschaut und mir vielleicht sogar weiterhelfen würde mit meinen Fragen und wünsche euch allen noch einen schönen Restsonntag!

Finanzamt, Gewerbe, Kleinunternehmer, Steuererklärung, Steuern, Fiverr
Darf ich eigene Bilder, ohne Anmeldung, verkaufen?

Hallo an alle,

ich bin aktuell sehr viel am "malen" (Leinwandgestaltung, Objektcollagen). Ich mach das als Hobby und aus therapeutischen Gründen. Allerdings ist irgendwann jede Wand mal voll und jeder Freund/Bekannte/Verwandte mehrfach beschenkt.

  • Nun frage ich mich, kann ich Bilder die "zuviel" sind - einfach so verkaufen?

Ich hab mich in das Thema "freie Nebentätigkeit" eingelesen (ich habe eine Festanstellung, bin aktuell aber im Krankenstand), aber ich finde mich darin nicht wieder.

  • Ich möchte mit meinen Bildern kein Gewinn machen - ich möchte lediglich aus dem "Erlös" neue Bilder erstellen können.
  • Ebenfalls erstelle ich die Bilder nicht um sie zu verkaufen oder nehme Aufträge an.
  • Ich habe auch keine feste Anzahl wieviel Bilder ich im Monat verkaufen will - wahrscheinlich gibt es Monate in denen ich nichts verkaufen möchte/will und in Anderen sind es dann vielleicht 10 Bilder auf einmal.
  • Meine Bilder haben auch keinen großen finanziellen Wert, je nach Material/größe der Leinwand würde sich die Verkaufssumme zwischen 5 und 40€ belaufen (und letzteres eher selten).

Nun hab ich soviele Beiträge im Internet gelesen, das ich am Ende nicht weiß was nun Fakt ist.

  1. Muss ich mein "Vorhaben" (Bilder verkaufen) beim Finanzamt anmelden?
  2. Ist dies bereits eine freie Nebentätigkeit?
  3. Wäre der Verkauf von meinen Bildern ein anmeldepflichtiges Gewerbe?
  4. Ist meine Rechtschutz eine gute Adresse um mir rechtlich 100% Gewissheit zu verschaffen oder wohin sollte ich mich wenden?

Ich bedanke mich Vorab ganz herzlich für eure Antworten. Mit freundlichen Grüßen

Finanzamt, Freiberufler, Gewerbe, Kleingewerbe, steuerfrei, Steuern, Verkauf, freiberufliche Tätigkeit, Nebentätigkeit
Darf man wirklich pro Jahr eine Rechnung stellen, bei der die Umsatzsteuer entfällt?

Hallo liebe Community,

hatte vor einer Woche einen Promoterjob. Der Job lief ganz gut und er hat mir auch Spaß gemacht. Das Unternehmen meinte ich soll eine Rechnung schreiben, und damit meinen Gehalt einfordern. Nun habe ich das gestern geschrieben und rasch eine Antwort erhalten, dass Sie noch meine Steuernummer und den Sitz des Finanzamtes brauchen. Da ich meine SteuerID nicht bereit hatte, habe ich einfach mal im Finanzamt angerufen und mein Problem geschildert. Der nette Herr am Apparat meinte, dass ich dafür ein Gewerbe benötige und das recht kompliziert abläuft. (Zudem bin ich Bafögler.)

Habe es dann auch dem Unternehmer so gesagt und sie meinten: "einmal im Jahr kann jeder Deutsche Staatsbürger eine Rechnung ohne Umsatzsteuer stellen. Wenn du dieses Jahr noch keine Rechnung gestellt hast, dann kannst du die Rechnung [...] ausfüllen [...]. Dazu brauchst du trotzdem deine Steueridentifikationsnummer (hat jeder) und das zuständige Finanzamt."

Zudem stand in der Rechnung noch: "Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer, auf Grund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß Paragraph 19, Umsatzsteuergesetz."

Nun bin ich mir aber richtig unsicher und habe Angst denen meine ID und Standort des Finanzamtes zu schicken, nicht das ich noch Probleme wegen Steuerhinterziehung oder ähnlichem bekomme....

Was soll ich jetzt machen? Stimmt das, dass ein deutscher Bürger einmal im Jahr eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstellen darf?

Vielen Dank im voraus

VG lelhuhu

Gewerbe, rechnung, Steuern, Kleinunternehmerregelung, Umsatz

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