Darf Stiefvater mich rauswerfen?

6 Antworten

Soweit der Stiefvater Eigentümer der Immobilie oder alleiniger Mieter derselben ist, kann er Dich im Prinzip vor die Türe setzen.

Was Dir bleibt wende Dich ratsuchend ans Jugendamt bzw. das Jobcenter wenn Du von Obdochlosigkeit bedroht bist.

Thema Geld ..... wie sieht es mit dem väterlichen Unterhalt aus?

meine Mutter ist aber auch dabei sich von ihm zu trennen.

auch für Deine Mutter - wendet Euch bei Eurer Kommune an die für von Obdachlosigkeit bedrohte Personen.

Deine beiden Eltern schulden dir Unterhalt, wenn nicht in Naturalien, dann in Bar. Und davon kannst du dann deinem Stiefvater eine Miete zahlen.

Da du ü18 bist, kann der Unterhalt von deinem Vater direkt an dich gehen und wenn deine Mutter nicht bereit ist ihrer Unterhaltspflicht in Naturalien(dazu gehört auch Wohnraum) dann kannst du auch von Ihr Barunterhalt fordern und auch das Kindergeld. Normalerweise würde dir Kindergeld und Barunterhalt von deiner Mutter erst bei Auszug zustehen.

Dein Stiefvater muss nicht für Dich sorgen, nur die Eltern. Auch sein Haus muss er nicht mit Dir teilen.

Ich weiß es ehrlich gesagt nicht genau, aber entscheidet das nicht auch die Mutter ? Immerhin ist der Stiefvater mit der Mutter verheiratet

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Wenn er auch als dein Erziehungsberechtigter gilt, muss er dich unterhalten. Wenn nicht,ist nur deine Mutter verantwortlich. Sie muss für dich sorgen bis du einen Beruf hast oder du 25 bist.

Haus vom Stiefvater, Du bist volljährig!

Ja, Stiefvater darf dich natürlich aus seinem Eigentum entfernen/rausschmeißen!

Alles weitere, was damit zusammenhängt, ist das Problem von dir und deiner Mutter.

Nicht aber das vom Stiefvater.

Also:

Weniger großkotzig/bockig auftreten, Kompromisse eingehen, sonnst sitzt Du vor der Tür!