Doppelhaushälte ohne Nutzungsrecht am Nachbarbrunnen darf Wasserversorgung kappen?

1 Antwort

Wenn da im Grundbuch wirklich nichts eingetragen ist und auch sonst kein Vertrag mit dem aktuellen Eigentümer des anderen Grundstücks darüber besteht, habt ihr beim Vertragsschluss ganz gewaltig gepennt. Eine vorherige umfassende Beratung durch einen Fachanwalt wäre euch deutlich billiger gekommen.

Seht zu, dass eine entsprechende Regelung unverzüglich nachgeholt wird. Lasst euch dazu von einem Notar und Fachanwalt für Immobilienrecht beraten.

Wenn euch der Nachbar tatsächlich das Wasser abdreht, müsstet ihr eine komplett neue Leitung legen lassen von weiß der Teufel wo bis zu eurem Haus. Das könnte euch ruinieren.

Und nein, ich würde mich nicht darauf verlassen, dass hier ein Gewohnheitsrecht besteht. Aber das soll eurer Anwalt herausarbeiten.