Muß man während Erhalt Meisterbafäg keinen Unterhalt fürs Kind bezahlen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Erhalt von Meister-BAföG bedeutet nicht automatisch, dass man keinen Unterhalt mehr zahlen muss. Jedoch ist es dir, aufgrund des geringen Verdienstes vermutlich möglich beim Familiengericht eine Neuberechnung des Unterhalts zu beantragen. Hier kann sich dann ggf. ergeben, dass du Aufgrund deines Selbstbehalts aktuell nicht in der Lage bist Unterhalt zu zahlen.

Eigenmächtig die Zahlung einstellen ist nicht. Andernfalls wirst du wohl schnell Post erhalten.

Du sprichst da ein äußerst heikles Thema an, nämlich die Frage, ob man als Unterhaltspflichtiger sich so einfach in eine Ausbildung begeben darf die nicht mit Einkünften verbunden ist. Das könnte dem Verpflichteten nämlich als böswilliges Handeln ausgelegt werden mit der Folge, dass die Unterhaltspflicht keineswegs entfällt, sondern sich nach den Einkünften zu richten hat, welche er normalerweise zu verdienen in der Lage gewesen wäre. Folge ist, dass sich ein Schuldenberg anhäuft und vielleicht auch noch der Staatsanwalt wegen Unterhaltsentziehung (§ 170 StGB) ermittelt. Wie gesagt: Alles Frage der Einzelfallbeurteilung.