Sonderzahlungen bei Wohnungseigentum

1 Antwort

Ist dies rechtens ? ...

Wenn konkrete Sanierungsmaßnahmen beschlossen sind und alle Formalien eingehalten sind, kann die WEG eine Sonderumlage dafür beschließen:

http://www.fibucom.com/hausgeldabrechnung/1034-die-sonderumlage-im-wohnungseigentumrecht-wieviel-und-wann.html

Die Frage, ob das alles eingehalten ist, darftst Du uns nicht stellen. Dafür müßte ein Rechtsanwalt alle einschlägigen Unterlagen sichten und werten. Wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen, dürfte man als Mitglied der WEG aber nicht etwa den Beschluß über die Festsetzung der Sonderumlage ignorieren, sondern müßte ihn vor Gericht anfechten. Unterläßt man das, könnte die WEG die gerichtliche Beitreibung einleiten.

Wenn Du ernsthaft Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Beschlußfassung hast, bleibt Dir der Weg zum Anwalt nicht erspart.