Sonderzahlungen bei Wohnungseigentum
..................... Hallo und Guten Tag,
bin Eigentümer einer Wohnung in einer Wohnanlage .
Lt. Beschluß der Eigentümerversammlung werden in - 2 oder 3 - Jahren Sanierungs- und Reparaturmaßnahmen durchgeführt . Allerdings ist bislang nur ein Kostenvoranschlag vorhanden !
Nun fordert die HsV einen vierstelligen Betrag als Sonderzahlung zur Aufstockung der Rücklage ( momentan fast sechshundertausend ) - die doch nicht unerhebliche Rücklagensumme ist mit Mindest-Zinssatz - 0,25 - wie z.Zt. üblich, angelegt !
Ich kann mein Geld bis zu Beginn der Maßnahmen - respektive der 1. Abschlagszahlung an Handwerker - sehr wohl besser anlegen ! ......
Ist dies rechtens ? ...
Über eine qualifizierte Antwort waäre ich sehr dankbar und bedanke mich schon im voraus .
Riccoletta
1 Antwort
Ist dies rechtens ? ...
Wenn konkrete Sanierungsmaßnahmen beschlossen sind und alle Formalien eingehalten sind, kann die WEG eine Sonderumlage dafür beschließen:
Die Frage, ob das alles eingehalten ist, darftst Du uns nicht stellen. Dafür müßte ein Rechtsanwalt alle einschlägigen Unterlagen sichten und werten. Wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen, dürfte man als Mitglied der WEG aber nicht etwa den Beschluß über die Festsetzung der Sonderumlage ignorieren, sondern müßte ihn vor Gericht anfechten. Unterläßt man das, könnte die WEG die gerichtliche Beitreibung einleiten.
Wenn Du ernsthaft Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Beschlußfassung hast, bleibt Dir der Weg zum Anwalt nicht erspart.