Vater verstorben! Darf i. trotz gepl.Erbausschlagung d .letzte Heimkostenrechng v. meinem Kto bez.?
Mein Vater ist kürzlich verstorben und hat einen großen Schuldenberg hinterlassen. Daher werden ich und meine 3 Brüder sowie alle Nachkömmlinge das Erbe ausschlagen. Da es schon beim Tode unserer Mutter zu finanziellen Unstimmigkeiten bezüglich der angefallenen Heim- u. Beerdigungskosten gekommen ist, haben wir Kinder uns so geeinigt, daß ich die letzte Heimkosten- und Apothekenrechnung von meinem Konto überweise und die anderen sich die Beerdigungskosten teilen (welches den gleichen Anteil ergibt). Alle weiteren Rechnungen, Mahnungen oder sonstigen Briefverkehr des Vaters lassen wir ruhen. Die Zahlung der o.g RE habe ich heute veranlasst. Nun bin ich mir aber nicht mehr sicher, ob dies nicht später als angenommenes Erbe ausgelegt wird. Aber die RE wurden ja von meinem eigenen Konto überwiesen und nicht vom Konto des Vaters (welches sowieso schon überzogen ist). Wer kann mir helfen? Noch kann ich die Überweisungen rückgängig machen.
3 Antworten
M.E. nach ist es nach einer Erbausschlagung so, dass außer den Bestattungskosten nichts von den Hinterbliebenen gefordert werden kann und somit auch keine Heimkosten oder Apothekenrechnungen beglichen werden müssen.
Ist es nicht so, dass die Angehörigen für die Bestattungskosten aufkommen müssen - unabhängig davon, ob sie ein Erbe ausschlagen? So ist doch auch die Regelung wenn jemand beispielsweise verarmt ist und kein Geld für seine Bestattungskosten zurückgelegt hat.
Gewiß gibt es die Annahme eines Erbes:
http://dejure.org/gesetze/BGB/1943.html
Allerdings setzt die weit mehr voraus als die Begleichung einer einzigen Forderung. Zudem gibt es gerade für diese Forderung ja auch einen außerhalb des Erbrechts bestehenden Anknüpfungspunkt und das ist das Familienrecht. Kraft dessen bist Du dem Vater gegenüber im Prinzip unterhaltspflichtig. Letzte Klarheit kannst Du Dir nicht durch Anfrage in einem Forum verschaffen. Das ist ein Fall für eine anwaltliche Beratung.
Warum willst du trotz Erbausschlagung ausgerechnet diese Schulden bezahlen? Ihr seit lediglich zur Tragung der Beerdigungskosten verpflichtbar, daran würde ich mich beteiligen und ansonsten alle Schulden des Erblassers durch Ausschlagung nicht übernehmen wollen.
G imager761
Es ist ja noch keine Erbausschlagung erfolgt. Ich will es ja erst machen, habe aber noch keinen Totenschein. Die Heimkosten meiner Mutter mußten wir uns damals auch teilen, da meine Eltern nur eine kleine Rente hatten. Da die Heimkostenrechnung mit Zahlungsfrist war und die ganze Erbausschlagungssache bestimmt Monate dauert (wegen der Kindes- und Kindeskinder) hatten wir uns zur Bezahlung entschlossen, welche ich ja nun übernommen habe.