Gewerbesteuer bei Ausschüttung in Holding GmbH?

Hallo liebe Community,

wieder bin ich auf eine hilfreiche Antwort angewiesen und erhoffe mir folgenden Gedankengang beantwortet zu bekommen:

Eine Muttergesellschaft GmbH hält 100% der Anteile an einer Tochtergesellschaft GmbH.

Die Tochtergesellschaft ist operativ in der medizinischen Dienstleistungsbranche tätig und im Allgemeinen von der Gewerbesteuer befreit.

Welche Steuern fallen bei der Ausschüttung des Gewinns an die Muttergesellschaft an bzw. wie sehen diese im Detail aus?

Meines Erachtens führt zunächst die Tochtergesellschaft auf der eigenen Ebene die Körperschaftssteuer + den Soli-Zuschlag ab. Übrig bleibt der Gewinn nach Steuern. Bei der Ausschüttung an die Muttergesellschaft sollten die Gewinne im Normalfall zu 95% steuerfrei sein. Die restlichen 5% werden mit der üblichen Höhe der Gewerbe- und Körperschaftssteuer sowie Soli-Zuschlag belastet... so mein Wissensstand

Gibt es hier jedoch ggf. Voraussetzungen, sodass diese 95%ige Steuerbefreiung erst zustande kommt, wenn die Tochtergesellschaft bereits KSt und GewSt abgeführt hat?

Oder anders ausgedrückt:

Geht die Steuerersparnis durch die Gewerbesteuerbefreiung auf Ebene der Tochtergesellschaft durch die Ausschüttung an die Muttergesellschaft wieder verloren und muss doch abgeführt werden?

Ich hoffe ich konnte das gut schildern.

Ich bedanke mich jetzt schon für jede Antwort.

Liebe Grüße

Bilanz, Bilanzierung, Dividende, Gewerbesteuer, GmbH, Jahresabschluss, Steuerberater, Steuern, Steuerrecht, Dienstleistung
Wie lange ist es zulässig, das FA über Jahre Steuerprüfungen durchführt??

Wir haben in unserer Firma 2010 eine Steuerprüfung durchlaufen, die trotz Klärung aller offenen Fragen und Ausgleichszahlungen für das Jahr, ohne Begründung des FA, alle seitdem folgenden Jahre bis heute, eine Steuerprüfung nach sich gezogen hat. Wir haben einen Anwalt, der uns immer wieder Geduld angeraten hat, es gäbe auch für das FA Gesetze und verbindliche Fristen, dass stehen wir einfach durch.

Max. 7 Jahre war damals seine Aussage, danach ist es nicht mehr rechtens von Seitens des FA's , weiter zu prüfen ohne rechtl. Grund. Dieser bestand schon 2017 nicht mehr, nach zig Besprechungen, zuarbeiten, aufarbeiten und freiwilligen höheren Vorrauszahlungen für das folgende Steuerjahr.

Damit sie einfach weitermachen konnten, wurde jedes Mal kurz vor Fristablauf, willkürlich irgendein Grund genommen, ohne Rücksprache mit dem Anwalt oder unserem Steuerberater und oft so kurzfristig, um angemessen Zeit für Nachweis und Einspruch zu haben, obwohl 3 oder mehr Monate völlige Funkstille herrschte.

Das machen wir nun schon 12 Jahre so, haben schon 3 Geschäftsführerwechsel in dieser Zeit erlebt und immensensen Zeit-& Mehraufwand für jede Jahressteuererklärung.

Wir sind es so leid, ist das denn wirklich rechtens, das das FA so viele Rechte hat? Was können und dürfen wir tun, um endlich aus diesem Vorwurfsverdacht zu kommen, der nie Straftatbestand bekam? Nachdem der Mitarbeiter des FA nichts finden konnte, war es augenscheinlich für ihn unerträglich, womit er scheinbar persönliche Emotionen in seine Arbeit legte, die wir seit 12 Jahren nun dulden müssen.

Es muss doch auch für diesen Bearbeiter irgendeine verbindliche Frist geben, einen höheren Vorgesetzten, dem er Bericht erstatten muss, der jetzt endlich einen Schlussstrich zieht.

Aber ich habe nur noch das Gefühl, daß sie gar nichts mehr prüfen wollen, sondern uns nur noch aufgeben sehen wollen, durch mürbe machen. Die ständige psychische Belastung und Überraschungsangriffe, seitens des Bearbeiters, ist mittlerweile so unerträglich und belastet uns auch privat immer wieder sehr, so daß wir tatsächlich drüber sprechen alles hinzuschmeissen und es hinterlässt immer weniger einen Funken an Wehmut dieses Land zu verlassen, so im Stich gelassen und denunziert fühlen wir uns von diesen Behörden.

Keine Motivation mehr, wenn wir nicht mal wisse n für was das gut sein soll...wer hat einen Rat?

Vielen Dank

Finanzamt, Schadensersatz, Steuerrecht
Spekulationssteuer nach erbauseinandersetzungsvertrag?

Guten Tag, ich hab eine Frage .

ich habe 2018 mit meinem Bruder zusammen mehrere Immobilien geerbt.

leider hatte die Mutter kein Testament hinterlassen so das wir uns darauf geeinigt haben das mein Bruder Haus A und B bekommt und ich Haus C und D

da leider auch Hypotheken hinterlassen wurden haben wir uns darauf geeinigt diese fairer Weise zu 50/50 aufzuteilen , also habe ich meinem Bruder Summe XY als Ausgleich gegeben damit wir beide die selbe Höhe der Hypotheken haben .Haus C und D ( meine ) hatten weniger Hypotheken als Haus A und B ( die meines Bruders) demnach haben wir uns geeignet das ich meinem Bruder das Geld gebe was er mehr an Hypotheken Last hatte , Sodas wir beide gleich belastet waren . Haben ein gutes Verhältnis.

im erbauseinandersetzungsvertrag steht nun folgendes

Der Beteiligte zu 2)( Ich )verpflichtet sich, an den Beteiligten zu 1)( meinen Bruder) ein Gleichstellungsgeld für die Übertragung des Miteigentumsanteils an dem Objekt C und D in Musterstadt , eingetragen im Grundbuch von Musterstadt Blatt 000 in Höhe von insgesamt. XY Euro zu bezahlen .

nach 5 Jahren habe ich mich nun entschlossen die Immobilien zu verkaufen , jedoch bin ich nun nicht sicher ob durch die Aufteilung der Hypotheken bzw. ich meinem Bruder damals Summe xy gegeben habe nun die spekulationssteuer anfallen würde.

falls ja, worauf fällt die Steuer genau an.? Auf die Summe die ich meinem Bruder damals bezahlt habe? Quasi 40% der Summe ?

für antworten wäre ich wirklich dankbar !

Erbschaft, Finanzamt, Steuererklärung, Steuerrecht

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