Schenkung zwischen Geschwistern - Schenkungssteuer - Grunderwerbssteuer - Nießbrauch?

1 Antwort

Du bist da ein bisschen auf dem falschen Holzdampfer.

Wenn du das Haus an deine Schwester gibst, um damit das von ihr aufgenommene Darlehen zu tilgen, dann hast du das Haus verkauft und nicht verschenkt.

Allenfalls im Unterschiedsbetrag zwischen Darlehenshöhe und Wert des Hauses kann hier eine Schenkung vorliegen. Das ist, was das Finanzamt gemeint hat. Man spricht dann von einer gemischten Schenkung und muss also beides, den Kauf und die Schenkung, betrachten.

Für den (anteiligen) (Ver-)Kauf fallen bei der Schwester Grunderwerbsteuern an und für dich eventuell Einkommensteuer.

Das mit der Schenkungsteuer hast du richtig verstanden. Zu beachten ist, dass die Sowietuni^^^^russische Föderation möglicherweise ebenfalls Schenkungsteuer erhebt, auf die dann aber die deutsche Steuer anrechenbar ist.