Verliert man den Verlusttopf für Aktien bei vorübergehender Abmeldung aus Deutschland dauerhaft?

1 Antwort

Wenn "vor Kurzem" den Zeitraum nach dem 02. 01. 2017 ist und Du in 2018 zurückkommst, bist Du in beiden Jahren unbeschränkt steuerpflichtig (ein Jahr wegzugbesteuerung, das nächste Jahr Zuzugbesteuerung), da wird der Verlustvortrag bleiben.