Ich bin US-Bürger mit festem Wohnsitz in Deutschland praktisch seit meiner Geburt und habe nie in den USA gelebt. Bin ich dennoch in den USA steuerpflichtig?

2 Antworten

Die USA gehören zu den relativ wenigen Ländern, die die Steuerpflicht nicht an den Wohnsitz binden (ausser für Ausländer, die in den USA leben), sondern an die Staatsangehörigkeit.

Somit sind Deine Einkünfte, die Du weltweit erzielst erstmal in Deutschland steuerpflichtig (weil Wohnsitz in "D") und dann noch in den USA, soweit die dort fällige Steuer höher wäre, als die in Deutschland.

USperser 
Fragesteller
 09.04.2017, 13:48

Vielen Dank für die Antwort. 

Was bedeutet das jetzt praktisch ? 

Ich gehe mal stark davon aus das der Steuersatz in Deutschland höher liegt als in den USA. 

Deshalb gehe ich davon aus das ich keine Steuern zahlen muss. 

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wfwbinder  09.04.2017, 15:26
@USperser

Da meine Mandanten in  den USA nur Gesellschaften besitzen, kenne ich mich dort nur mit den Steuersätzen für Unternehmen aus. Es ist aber wohl so, dass die Steuersätze für natürliche Personen geringer sind. Allerdings ist das US-Steuerrecht nach unseren Maßstäben etwas abweichend gestaltet. So sind Dinge, die wir abziehen können, dort nicht abzugsfähig.

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Die Steuerpflicht ist durch die US-Staatsbürgerschaft begründet. Die Steuererklärungspflicht hängt vom "brutto"-Welteinkommen (gross income) und von der Veranlagungsart (filing Status) ab.

Die USA stellen die deutschen Einkünfte in Höhe von bis zu rund 100.000$ frei (form 2555). Auf verbleibende Einkünfte können die deutschen Steuern angerechnet werden (form 1116). Zusammen mit der form 1040 ist das in der Regel schon die Erklärung.

Abgabe- und evtl Zahlungsfrist ist der 15. April (in 2017 der 17. April). Im Ausland lebende (expats) bekommen eine automatische Fristverlängerung von 2 Monaten, auf Antrag sogar 6 bis maximal 8 Monate. Die Zahlungsfrist lässt sich - sofern eine US Steuer zu zahlen wäre - nicht ohne Zinsen/Gebühren verlängern.

Beträgt die Summe der ausländischen Finanzkonten (Bankkonten, Depots, Aktien, Bausparguthaben, private Lebens- und Rentenversicherungen o.ä.) an einem Punkt im Jahr mehr als 10.000$, sind all diese Konten elektronisch bis zum 30. Juni ans Department of Treasury zu melden (FBAR). Außerdem müssen Sie den entsprechenden Instituten melden, dass Sie US-Staatsbürger sind (FATCA).

Für nicht vorsätzliche Steuervergehen (einschl. Nichtabgabe) gewährt das IRS Straffreiheit im Rahmen einer bestimmten Selbstanzeige (SFOP). Hierbei sind die letzten 3 Steuererklärungen und die letzten 6 FBARs nachzuholen.

Die Staatsbürgerschaft abzugeben kostet ca. 2.600$ zzgl erheblichem Bürokratieaufwand (zB persönlichen Erscheinen im US-Konsulat in Frankfurt oder Berlin). Das IRS würde dann ohnehin Steuererklärungen verlangen, auch evtl für die nächsten 10 Jahre.

"Nichtstun" kann bei einer Einreise in die USA erhebliche folgen haben. Die Entdeckungsgefahr nimmt zu, erst recht, wenn Sie eine Sozialversicherungsnummer (SSN) haben. Seit ein paar Jahren darf man Sie zB bei der Einreise um einen Nachweis der Erfüllung Ihrer Steuerpflichten fragen.

Ich hoffe das deckt das meiste ab.