Welche Steuergesetze/ Regelungen gelten für eine rückwirkende Steuererklärung?

1 Antwort

Welche Steuergesetze / Regelungen gelten für eine Erklärung für das Jahr 2012?

Alle diejenigen mit Geltung für den Veranlagungszeitraum 2012, beispielsweise das Einkommensteuergesetz in der für das Jahr 2012 geltenden Fassung.

Die im Steuerjahr 2012 geltenden Regelungen oder die aktuelle Rechtsprechung?

Die im Veranlagungszeitraum 2012 geltenden Vorschriften sowieso und zusätzlich die Rechtsprechung, soweit sie das Jahr 2012 betrifft.

Werden neue Vorschriften also auch auf vergangene Perioden angewandt
sofern die Erklärung später abgegeben wird, oder gelten sie nur für
zukünftige Steuerjahre?

Eine echte Rückwirkung steuerlicher Änderungsgesetze ist nur zulässig, sofern sie für den Steuerpflichtigen begünstigend ist. Eine belastende Regelung ist verfassungswidrig und deshalb unzulässig. Ich hoffe aber, du meinst mit "neue Vorschriften" tatsächlich nur Gesetze, Verordnungen und EU-Richtlinien, aber nicht Verwaltungsvorschriften der Finanzverwaltung. Letzere könnten dir nämlich ohnehin egal sein, da sie nicht für den Steuerpflichtigen irgendeine Regelungswirkung entwickeln, sondern allein für das Finanzamt.

Hallo blackleather,

erstmal vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort!!

Da du dich dem Anschein nach ja sehr gut auskennst möchte ich die Frage noch ein klein wenig konkretisieren und auf das Reisekostenrecht eingehen:

Ausgangssituation: Vollzeitstudium seit 2012 an einer Universität.

=> Bis Ende 2013 konnten die gefahrenen Kilometer als Dienstreisepauschale (also Hin- und Rückweg) von der Steuer abgesetzt werden.
Nach einer Reform des Reisekostenrechts entfiel dieser Vorteil ab 01.01.2014 und es kann seitdem nurnoch die Pendlerpauschale (also die einfache Entfernung) abgesetzt werden.
[Quelle: https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/ausbildung-studium/student-oder-azubi-fahrtkosten-richtig-absetzen.html]

Liege ich also richtig in der Annahme, dass mein Finanzamt für meine Steuererklärung 2012+2013 die Dienstreisepauschale weiterhin akzeptiert und für meine Erklärungen 2014+2015 die neue Regelung greift?

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@Pensatore

Für Dienstreisen war schon immer jeder gefahrene Kilometer absetzbar und für den Arbeitsweg schon immer nur die Entfernungspauschale (für historisch Interessierte: Steinbrück war einst so keck zu behaupten, der Arbeitsweg fange erst nach 20 km an. Das Bundesverfassungsgericht belehrte ihn eines Besseren.  *LOL*).

Geändert hat sich lediglich, dass die Uni seit einigen Jahren eben nicht mehr irgendein Ort ist, an den man eine Dienstreise unternimmt, sondern vielmehr die "erste Tätigkeitsstätte". Und somit ist der Weg dorthin eben keine Dienstreise mehr und es kommt nur noch die Entfernungspauschale zum Tragen.

Liege ich also richtig in der Annahme, dass mein Finanzamt für meine Steuererklärung 2012+2013 die Dienstreisepauschale weiterhin akzeptiert und für meine Erklärungen 2014+2015 die neue Regelung greift?

Damit liegst du richtig.

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