Zahlung Klassenfahrt trotz Unterhalt?

5 Antworten

Wenn Du Dir hier eine kostenlose Rechtsberatung erhoffst muss ich Dich enttäuschen.

Ganz abgesehen davon, dass wir die nicht geben dürfen, wir könnten sie auch nicht ohne uns in der Fachliteratur über den Stand der Rechtsprechung dazu kundig gemacht zu haben. Gerade zum Sonderbedarf gibt es eine unüberschaubar große Zahl von Urteilen.

Nach meiner unmaßgeblichen Meinung ist die in der Vergangenheit erfolgte Zahlung der Kosten der Klassenfahrten eine Schenkung gewesen, denn solche Kosten sind im Regelunterhalt enthalten. Man hätte darauf ansparen können und müssen.

Jedenfalls nach Ansicht des OLG Hamm sind Klassenfahrten KEIN Sonderbedarf:

https://openjur.de/u/538073.html

Schenkungsversprechen wiederum sind nur verbindlich, wenn sie notariell beurkundet worden sind. Ein Gewohnheitsrecht kann es aufgrund des Formzwangs nicht geben.

Ich zweifele allerdings, dass der Kindsvater Dich zwingen könnte, die Klassenfahrt nun selber zu zahlen. Solche Dinge pflegt man normalerweise in finanzieller Hinsicht abzugelten. Hier würde ja naheliegend sein, den Kindsunterhalt auf 100% der geschuldeten Summe zu reduzieren weil man zweckwidrige Verwendung des Unterhalts unterstellt.

ich nur Hartz-IV, deswegen habe ich bisher zB. Klassenfahrten als Mehr- bzw. Sonderbedarf extra gefordert und er hat das seit 8 Jahren immer zu 100% gezahlt.

wie bitte - der Kindsvater übernahm solche Kosten und Du hast zusätzlich Leistungen über das JC beantragt?

Ein derartiges Gewohnheitsrecht - sprich dass der Kindsvater z.B. Kosten für eine Klassenfahrt zusätzlich zum regulären Unterhalt übernimmt gibt es nicht.

Du kannst Kostenübernahme über das Bildungs- und Teilhabepaket nach SGB II beantragen.

Da - wie Privatier59 schon ausgeführt hat - gar kein Recht darauf besteht, dass der Unterhaltsverpflichtete diese Kosten bezahlt anstelle dessen, dass der Unterhaltsberechtigte für solche KostenRücklagen bildet, kann hier IMHO auch kein 'Gewohnheitsrecht' bestehen (und ich bin außerdem der Meinung, dass es im Rahmen von Unterhaltsrecht überhaupt kein 'Gewohnheitsrecht' gibt).

Er muss sich an Sonderausgaben wie die Klassenfahrt beteiligen. Allerdings nicht zu 100% sondern nur zu 50% die andere Hälfte ist von dir aufzubringen. Entweder durch sparen oder durch Zuschüsse vom Amt.

Wenn du deine 50% nicht aufbringen kannst, dann gibt es keine Klassenfahrt für deinen Sohn.

Wobei sich die Frage stellt, wenn er 120% zahlt, ob da nicht Sonderausgaben schon mit drinn sind

classica  28.09.2023, 07:00

Klassenfahrten sind Pflichtveranstaltungen und es gilt Teilnahme Pflicht.

Im Notfall an die Schule wenden , der Förderverein hilft dann .

Trotzdem peinliche Angelegenheit für das Kind , da Lehrer gerne in die Klasse rufen ,

Max , der Hartz 4 / Bürgergeldantrag von Dir fehlt noch , damit Du mitfahren kannst

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FinanzVMAN  27.11.2023, 08:31

Also im Ösiland muss er das nicht. ALLES ist mit den Allimenten abgegolten.

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Du kannst Leistungen Bildung und Teilhabe beantragen für das Kind , da werden Klassenfahrten und Nachhilfe gezahlt ( Google mal )

Oder Du wendest Dich an das Jugendamt über eine Beistandsschaft wird der Vater angeschrieben, das gilt als Sonderbedarf

Oder Du wendest Dich an den Förderverein der Schule

Privatier59  28.09.2023, 06:59

Klassenfahrt als Sonderbedarf? Da bist Du aber schlauer als das OLG Hamm:

https://openjur.de/u/538073.html

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classica  28.09.2023, 07:10
@Privatier59

Ich korrigiere

Wenn sie noch außergewöhnlich hoch sind

Leider sind heutzutage Klassenfahrten immer außergewöhnlich hoch, besonders in den Oberstufen

Klassenfahrt: Sonderbedarf beim Kindesunterhalt? Die Kosten einer Klassenreise stellen keinen Sonderbedarf dar, wenn sie nicht außergewöhnlich hoch sind. Sie können bei vorausschauender Planung aus dem Tabellenunterhalt angespart werden.18.02.2016

https://www.scheidungsanwalt-freiburg.de › ...

Kindesunterhalt: Stellt die Klassenfahrt Sonderbedarf dar?
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Privatier59  28.09.2023, 07:20
@classica

Sollte sich seit meinen Schulzeiten wirklich so viel geändert haben?

Die Eltern stimmen doch darüber ab, was angemessen ist und der Rahmen muss eingehalten werden.

Desweiterrn: Teilnahme an Klassenfahrten ist keine Pflicht. Wenn ein Schüler nicht mitfahren kann, darf oder will, dann muss er in einer anderen Klasse am Unterricht teilnehmen.

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classica  28.09.2023, 07:31
@Privatier59

Leider Pflicht :)

Ich habe / hatte 4 Kinder in den Oberstufen ..bin gut im Thema drin

, es wird nicht abgestimmt über das Budget ,

eine Klassenfahrt wird angekündigt und die Planung liegt bei der Lehrkraft , die dann in einem Rundbrief die Eltern informiert

Oft auch Citytrips mit dem Fliger nach Barcelona , Tokyo, London, Paris

Kommt auf den Inhalt des Kurses an an , welcher Kurs wo hin fährt

Englisch LK nach London 5 Tage als Bsp.

Schüler und Schülerinnen sind gemäß § 43 Abs. 1 SchulG zur Teilnahme an Schulfahrten verpflichtet. Jedoch ist in besonderen Ausnahmefällen eine Befreiung von der Teilnahme möglich und zumutbar (§ 43 Abs. 3 SchulG).

https://vbe-nrw.de › ...

Klassenfahrten - VBE NRW
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Privatier59  28.09.2023, 07:43
@classica

Was sollte denn wohl ein noch überzeugenderer Grund für eine Befreiung sein als die fehlende Finanzierung?

Ist also nichts mit der Pflicht.

Eine interessante Frage für den Schulrechtler wäre ohnehin, wie denn Lernmittelfreiheit und eine Pflicht zur Kostentragung an Klassenfahrten miteinander vereinbar sind.

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xenia798  28.09.2023, 21:05
@Privatier59

Genauso wie Privatier59 schreibt , so kenne ich das auch . Mein Sohn wollte auch nicht mit , er hat dann am Unterricht in einer anderen Klasse teilgenommen .

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wilees  28.09.2023, 08:01

Das ist falsch - als Leistungsbezieherin ( Bürgergeld ) erhält FS Kostenübernahme seitens des JC.

Siehe:

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/bildung-und-teilhabe

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classica  28.09.2023, 08:46
@wilees

Wie oben beschrieben

Anspruch auf Bildung und Teilhabe

Wird eine Klassenfahrt vom Jobcenter bezahlt?

Eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten

Mehrtägige Klassenfahrten können auf Antrag übernommen werden. Nicht übernommen werden Taschengelder und Ausgaben, die im Vorfeld (Beschaffung von Sportschuhe, Badezeug, Bekleidung, Bettwäsche etc) erbracht werden.

https://www.jobcenter-ge.de › BuT

Leistungen für Bildung und Teilhabe - Jobcent
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