Kann man den Zugewinn reduzieren?

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Es kommt darauf an, wann der Zugewinn geltend gemacht wird. Wenn er von deiner Frau noch nicht geltend gemacht wurde, sondern erst nach der Scheidung geltend gemacht wird, dann geht es beim Endvermögen um die Beendigung des Güterstandes, also um die Rechtskraft der Scheidung. Wenn der Zugewinn aber während der Trennung oder im Laufe des Scheidungsverfahrens geltend macht, dann kommt es nach neuem Recht auf den Trennungszeitpunkt an, so dass danach eh nichts mehr relevant ist bzw. von einem Zugewinn nicht mehr gesprochen werden kann.

bitte unter diesem link den kompletten fall nachlesen:

Es ist davon auszugehen, dass zwischen Ihnen und Ihrer Ehegattin keine Vereinbarung über den Zugewinnausgleich getroffen wurde, so das dieser gesetzlich durchzuführen ist, sofern er nicht noch durch Scheidungsfolgenvereinbarung modifiziert wird.

Ihnen kann ich diesbezüglich auch nicht unbedingt raten, da zu erwarten ist, dass Sie von Ihrer Ehegattin einen Ausgleichbetrag erhalten. Hierzu gleich wie folgt:

Zugewinnausgleich ist der gesetzliche Güterstand, also der Güterstand der gilt, wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wurde.

Stichtag für die Wertermittlung für das Endvermögen ist die Stellung des Scheidungsantrages. Stichtag für die Ermittlung des Anfangsvermögens ist das Datum der Eheschließung.

Zugewinn ist jenes Vermögen, das während der Ehe erwirtschaftet wurde. Vom bereinigten Endvermögen ist das jeweilige Anfangsvermögen und das ggf. privilegierte Vermögen (Erbschaften und Schenkungen) in Abzug zu bringen.

Die Differenz bildet den Zugewinn.

Ist das Endvermögen niedrieger als das Anfangsvermögen, so ist der Zugewinn NULL. Es wurde dann keine Zugewinn erwirtschaftet. Ein Ausgleich des Verlustes findet nicht statt.

Normalerweise geht das nicht - sicher wird es Möglichkeiten geben - aber genau gesehen ist das dann nicht gerade fair. Man sollte immer fair bleiben - egal wie schwer es einem fällt.