Muss ich nach der Scheidung Unterhalt für meinen Stiefsohn zahlen, wenn ich ihn nicht adoptiert habe?

4 Antworten

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Hallo odeg36,

wenn du deinen Stiefsohn nicht adoptiert hast, dann ist der leibliche Vater für sein Kind zuständig und er muss den Kindesunterhalt bezahlen. Den Unterhalt für sein Kind müsste er auch schon in der Vergangenheit gezahlt haben - auch in der Zeit, als die Mutter seines Kindes mit dir verheiratet war.

Du brauchst also keinen Unterhalt für deinen Stiefsohn zu bezahlen.

Mehr Infos zur Scheidung: https://www.bmj.de/DE/themen/gesellschaft_familie/trennung_scheidung/trennung_scheidung_node.html

VG Emelina

odeg36 
Fragesteller
 11.12.2023, 19:38

Wow, vielen Dank! Ich freue mich sehr über eine so umfassende Antwort.

Wo wir gerade bei diesem Thema sind. Es stellt sich heraus, dass ich mit meiner unterschriebenen Scheidung nach Deutschland zurückkehren werde, da wir aus Kolumbien stammen und dort geheiratet haben und den Scheidungsprozess dort durchführen werden. Würde das den Prozess in Deutschland beschleunigen?

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Emelina  11.12.2023, 20:51
@odeg36
Würde das den Prozess in Deutschland beschleunigen?

Welchen Prozess meinst du?

Wenn du in Kolumbien rechtskräftig geschieden wurdest, muss in Deutschland kein Scheidungsprozess mehr stattfinden.

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odeg36 
Fragesteller
 14.12.2023, 08:59
@Emelina

Ich denke, wir müssen diese Scheidung irgendwo in Deutschland vorlegen, da wir hier leben. Wissen Sie zufällig, bei welchem Institut ich meine Scheidung einreichen kann?

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Emelina  14.12.2023, 23:18
@odeg36

Wenn ihr rechtskräftig geschieden seid, dann stellt das Gericht die Scheidungsurkunde aus. Auf dem Standesamt wird die Auflösung der Ehe in das Eheregister eingetragen.

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Nur mit einer Adoption hättest Du diese Pflicht mit übernommen, was eigentlich doch auch logisch ist!

So bleibt diese Verpflichtung beim leiblichen Vater, was ebenfalls logisch ist!

Du brauchst also keinen Unterhalt für deinen Stiefsohn zu bezahlen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Nein, dafür ist und bleibt der leibliche Vater zuständig.