Haben wir Anspruch auf das Abschleifen und Versiegeln des Parkettfussboden?

Wir sind in eine neue Wohnung mit Parkettfussboden eingezogen. Im Mietvertrag (Vertragyzusatz) steht das Klausel " Die Wohnung wird renoviert übergeben". Die Wohnung wurde uns von dem Makler vermittelt. In der Exposé wurde der Zustand der Wohnung als "neuwertig" bezeichnet. Bei der Wohnungsübergabe (und Einzug) haben wir festgestellt dass die Wohnung in einem katastrophalen Zustand war: nur die Wände wurden vom Vormmieter gestriechen, Gestank von kaputten Rohren im Bad verbreitet sich in die ganze Wohnung, und - vor allem - ist das Parkett so abgenutzt dass es gar kein Lack auf großen Stellen gibt. Dazu kommen noch schwarze Flecken in allen Zimmer, Wasserschaden in der Küche, große Weinflecken im Schlafzimmer, teilweise schwarzes Parkett im Wohnzimmer. Das Ganze sieht ungepflegt und ziemlich schrecklich aus. Das einzige was jetzt helfen kann ist Abschleifen und neu Versiegeln. Die Flecken können gar nicht aufgewischt werden.

Nun, bei der Übergabe hat uns die Hausverwalterin versprochen dass die Wände und Decken neu gefärbt werden (was heute, also in 14 Tage) passiert. Die Wohnung wurde auch gereinigt. Die Hausverwalterin ist danach ins Urlaub gegangen und jetzt sitzen wir in der Wohnung und warten auf den Handwerker der muss uns Wasserschaden in der Küche ersetzen, was die Hauptproblemen mit dem Boden gar nicht löst - Parkett sieht schlecht in der ganzen Wohnung aus. Von ihm haben wir aber noch keinen Anruf erhalten. Der Gestank aus dem Bad ist immer noch da, wir sind im Limbus und können weder die Geräte in der Küche anschließen noch die Schränke aufbauen. Sonst, falls der Fußboden tatsächlich renoviert wird, müssten wir sie wieder weg nehmen. Die emotionelle Belastung wird unterträglich. Mitterweile ist schon nach unserem Einzug halb des Monats vorbei. Worauf haben wir denn Anspruch?

1) Können wir Mietfreie Zeit verlangen für die Zeit in der die Mängel beseitigt werden? 2) Muss der Vermieter uns das Parkett renovieren? 3) Trägt der Makler schuld daran dass die Wohnung nicht so präsentiert wurde wie sie wirklich ist?

Vielen Dank!

Mietrecht, Mangel, Renovierung, Renovierungskosten

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