Muss Mieter selbst die teure Farbe für die Renovierung bezahlen?

2 Antworten

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Was steht dazu konkret im Mietvertrag? Ist die Klausel rechtsbeständig oder nicht?

Wenn die Mieterin streichen muss, ist es ihre Pflicht, dabei keine Sachbeschädigung vorzunehmen und z. B. diese durch die Verwendung von Latexfarbe auf Kalkputzen, Überstreichen von Naturholz mit bunten Lacken oder die Veränderung bauphysikalischer Eigenschaften zu unterlassen. Die Atmungsfunktion der Wand wird durch den Grad der Diffusionsoffenheit der Wandfarbe maßgeblich geregelt. Farbe mit falschen bauchemischen/-physikalischen Eigenschaften kann dabei die Bausubstanz im einzelnen beschädigen, insb. "irgendeine Farbe aus dem Baumarkt". Die Vermeidung von Schimmelbildung ist dabei nur ein Aspekt.

Ein fairer Interessenausgleich bei einer bindenden Schönheitsreparaturverpflichtung wäre, dass der Vermieter die Kosten der Spezialfarbe übernimmt und die Mieterin die eingesparten Kosten einer Farbe mittlerer Güte dem Vermieter erstattet.

Der Schwerpunkt der BGH-Entscheidungen zur Farbenwahl lag in den letzten Jahren lediglich bei der Farbtonwahl, aber nicht, ob der Mieter lt. MV Silikon- oder Silikatfarbe wählen sollte.

Kannst du mir mal erklären: Diffusionsoffenheit der Wandfarbe - was ist das genau physikalisch.

Was Diffusion ist, weiß ich, ebenso kenne ich die entsprechen physikalischen Gesetze, habe schliesslich eine gründliche Ausbildung in Thermodynamik genossen, aber das hier klingt mit nun sehr nach Malerlatein....

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@qtbasket

Dann überlege nur mal, in welcher Richtung sich der Wasserdampf von der Raumluft durch die rauminneren Wandbeläge und Wand(dämm)stoffe bewegen soll und wie sich eine Temperaturumkehrung dabei auswirken kann. In diesem Zusammenhang spielt dann auch der Taupunkt eine Rolle, ohne dass der zum Malerlatein gehört.

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Wenn es im Mietvertrag festgelegt wurde, dass die Wände nicht mit Dispersionsfarben oder Latexfarben versiegelt werden dürften, dann kann er darauf bestehen, dass bestimmte Faben verwendet werden. Allerdings kann er keinen speziellen Hersteller vorschreiben.

Im Prinzip ist die Forderung des des Vermieters ja nicht verkehrt, denn mit versiegelnden Farbanstrichen bringt man schnell mal die natürliche Atmung der Wände zum Erliegen und Schimmel ist dann die Folge.