Kann ich ein anderes Haus kaufen, wenn ich noch in der laufenden Finanzierung mit einem anderen Haus bin?

Hallo, also ich weiß nun gar nicht, wie ich die Fragen einzeln formulieren könnte, daher schreibe ich einfach mal runter um was es so geht. Also ich habe mit meiner Frau vor ca 8 Jahren ein Haus erworben. Dieses war entsprechend groß gewollt ( 180qm zzgl 80 Nutzfläche) da meine Schwiegermutter und ein schon erwachsener Sohn miteinzogen. Nun ist meine Schwiegermutter verstorben und auch der Sohn steht vor dem Auszug. Da wir also die große Immobilie nicht mehr brauchen, wollen wir uns "kleiner setzen" wie man so schön sagt. Und wie es natürlich so ist, wenn man konkret sucht findet man nix und wenn es noch nicht ganz passt fällt einem das passende Objekt vor die Füße. Wir könnten ein anderes Haus erwerben, bei dem es noch ein paar Sachen zu renovieren gibt, wirklich günstig erwerben, sind aber eigentlich noch 2 Jahre an die Finanzierung der anderen Immobilie gebunden. So das der reine Situatiosnerklärteil. nun die Finanzeckdaten.

Altes Haus noch mit ca 1/3 seines Wertes "belastet"! Kosten für neues Haus und Renovierung würde wohl ziemlich genau auf die 2/3 hinauslaufen, welche wir beim verkauf der alten Immobilien "verdienen" würden. Also würden wir eigentlich gar keine Finanzierung mehr brauchen, wenn das alte Haus verkauft ist. Ich müsste also den Hauskauf 2 nun zwischenfinanzieren ( auch die Rate könnten wir wohl zahlen, bis ich das Geld aus dem Hausverkauf 1 hätte. Aber das würde ja erst fließen, wenn ich da ausziehen würde, das kann ich aber erst wenn ich das andere renoviert habe.... ich hoffe es versteht jemand meine Problem ??? Ich weiß nicht wie ich mit der momentan finanzierenden Bank reden soll ? Wie ich das mit dem Makler ( von einer Sparkasse) die Sache angehen soll. Ich dürft mich gerne blöd nennen und euch üer mein Geschreibsel amüsieren, aber vielleicht hat ja doch jemand einen guten Rat!?

Danke Silberheim

Baufinanzierung, Haus, Hauskauf, Hausverkauf, Renovierung, Vorfälligkeitsentschädigung
Darf ich die Handwerkerrechnung kürzen?

Sachverhalt: Badrenovierung. Baumaßnahme wurde erst eine Woche später begonnen als vereinbart (1 Woche Urlaub umsonst). Die frisch verputzte Wand musste nochmal aufgehauen werden, da der Monteur etwas vergessen hatte an der zugeputzen Stromabzweigdose für den Badheizkörper zu schalten. Der Spiegelschrank wurde falsch aufgegangen, so dass neue zusätzliche Löcher in die neu gelegten Fliesen gebohrt wurden.

Die Duschabtrennung wurde falsch montiert, so dass die Seitenwände nicht mehr passten und neu bestellt werden mussten. Wartezeit wieder 5 Wochen. Badaccessoirs (Handtuchhalter, WC Bürste, usw) wurden nicht rechtzeitig bestellt. Wartezeit 4 Wochen. Toilette wurde falsch montiert. Das ist Gott sei Dank rechtzeitig aufgefallen, bevor sie wieder von der Wand abgefallen ist.

Dazu noch Kleingkeiten, z. B. das Waschbecken wurde erst nach ca. 4 Wochen - nach mehrmaliger Aufforderung - mit Silikon verklebt. Dauer der Renovierungsarbeiten wurden vom Handwerker auf 10-14 Tage angegeben mit der Zusicherung, dass nach 14 Tagen alles fertig ist. Nach ca. 3-4 Wochen war das Bad wieder benutzbar, jedoch nur provisorisch. Nach ca. 5 Monaten war das Bad soweit fertig gestellt. Die letzte Silikonfuge wurde dann nach 11 Monaten fertiggestellt.

Die Abschlusszahlung haben wir bis zu diesem Zeitpunkt einbehalten und noch nicht bezahlt. Ich möchte die Gesamtrechnung gerne aufgrund dieser Tatsachen kürzen.

Ist dies möglich? Wenn ja, um wieviel Prozent?

Würde mich über eine aussagekräftige Antwort freuen.

rechnung, Mangel, Renovierung
Vormieter hinterlässt Wohnung renovierungsbedürftig? Muss ich als Nachmieter die Kosten der Renovierung tragen?

Hallo zusammen,

ich werde in 2 Wochen umziehen bzw. wird die Übergabe der Mietsache dann stattfinden.

Nach der Besichtigung und Vertragsunterzeichnung (Standardvertrag) habe ich mich am letzten Wochenende mit der Vormieterin zum Ausmessen der Wohnung getroffen. Zu diesem Zeitpunkt waren die Vormieter schon aus der Wohnung ausgezogen und die Wohnung hatte somit Übergabestatus.

Bei Tageslicht und vor allem ohne Möbel fielen eine Reihe von Mängeln auf:

  • mind. 200 Dübellöcher inkl. Dübel auf 86m2
  • Durchbohrungen in der Wand wo die Vormieter ihre Kabel durchgelegt haben (Router, TV, Telefon)
  • Wasserflecken in der Küche an der Decke (keine Feuchtigkeit mehr aber Bedarf besonderer Grundierung)
  • Wandpaneele in der Küche schief nicht sachgerecht angebracht und stark abgenutzt (durch Vormieter angebracht, angeblich um Löcher in Wand zu überdecken)
  • Nikotinvergilbte Türen und Fensterrahmen
  • beklebte und stark verschmutze Türen und Fensterrahmen
  • nicht fachgerechte Anbringung von Spots in der Diele (Kabel hängen frei)
  • Regenschutz an der Balkontür fehlt (Vormieter wies darauf hin, dass es bei Starkregen reinregnet)
  • nicht fachgerechte Anbringung von Wandpaneelen im Bad (nicht feuchtraumgeeignet)
  • schwarze und teilweise lose Silikonfugen im Bad
  • an einer Stelle ausgebrochene Fliesenfuge im Bad
  • stark vergilbte Heizkörper
  • Tapetenschäden (Kratzer von Katzen)
  • Absplitterung des Holzes am Fachwerk innen (Wohn- und Essbereich sind durch Fachwerkbalken getrennt)
  • defekter Fensterrahmen im Bad
  • verrostete Armaturen im Bad
  • Riss in Bodenfliese im Bad

Die Wohnung wurde mit gehobener Ausstattung angepriesen und die Miete ist auch beachtlich. Leider sind mir diese Mängel bei der ursprünglichen Besichtigung nicht aufgefallen (im Dunkeln und noch bewohnt).

Meine Frage:

Muss ich die Wohnung so übernehmen oder kann ich gegenüber dem Vormieter bzw. dem Vermieter Mängel geltend machen?

Also entweder auf Instandsetzung und Mängelbeseitigung vor Übergabe bestehen oder Kosten der selbst beseitigten Mängel geltend machen?

Die Übergabe soll in 2 Wochen sein und zeitgleich zwischen Vormieter und Vermieter und Vermieter und mir stattfinden.

Mietrecht, Renovierung
muss ich die Wohnung streichen - nach sechs Monaten Mietverhältnis ??

Hallo, vorweg es geht nicht um Böser Vermieter oder Mieter der nicht streichen will ...

Ich bin vor 6 Monaten in eine renovierte Wohnung gezogen, diese wurde nach den Farbwünschen der eigentlichen Mieterin gestrichen, Mietvertrag platze jedoch und sie zog nicht ein. Da für mich klar war das ich nur sechs Monate in der Wohnung wohnen werde habe ich mich mit den Farben arrangiert z.B. hell grauer Flur. Schlafzimmer zweifarbig

Ich muss ganz ehrlich gestehen, ich habe beim unterzeichnen des Mietvertrages nicht darauf geachtet, das drin steht. handschriftlich - Wände sind bei Auszug zu weißen.

Ich sehe natürlich ein, die Gebrauchsspuren der Wände zu beseitigen, Löcher zu und mit der gleichen Farbe (die hat der Vermieter die Reste gestellt damals für evtl Einzugsschäden) überzustreichen. Die Küche habe ich in diesem halben Jahr max 10 mal genutzt, mh eine Farbveränderung sieht man hier nicht. Im Wohnzimmer sehe ich ein komplett zu streichen, da dies nun mal er Kern der Wohnung und der meist benutzte Raum war. Aber muss ich die Räume die farblich gestrichen wurden vom Vermieter (nicht für mich) uberweissen ??? oder reicht es auch wenn ich die Wände in den entsprechenden Farben überstreiche und wie z.B. im Flur wo nee Gardrobe hing die Löcher zu und auch hier ausbessere ??

Wäre schön wenn ihr mir bald antworten würdet. Vielen Dank

Haus, Mietrecht, Auszug, Renovierung
Haben wir Anspruch auf das Abschleifen und Versiegeln des Parkettfussboden?

Wir sind in eine neue Wohnung mit Parkettfussboden eingezogen. Im Mietvertrag (Vertragyzusatz) steht das Klausel " Die Wohnung wird renoviert übergeben". Die Wohnung wurde uns von dem Makler vermittelt. In der Exposé wurde der Zustand der Wohnung als "neuwertig" bezeichnet. Bei der Wohnungsübergabe (und Einzug) haben wir festgestellt dass die Wohnung in einem katastrophalen Zustand war: nur die Wände wurden vom Vormmieter gestriechen, Gestank von kaputten Rohren im Bad verbreitet sich in die ganze Wohnung, und - vor allem - ist das Parkett so abgenutzt dass es gar kein Lack auf großen Stellen gibt. Dazu kommen noch schwarze Flecken in allen Zimmer, Wasserschaden in der Küche, große Weinflecken im Schlafzimmer, teilweise schwarzes Parkett im Wohnzimmer. Das Ganze sieht ungepflegt und ziemlich schrecklich aus. Das einzige was jetzt helfen kann ist Abschleifen und neu Versiegeln. Die Flecken können gar nicht aufgewischt werden.

Nun, bei der Übergabe hat uns die Hausverwalterin versprochen dass die Wände und Decken neu gefärbt werden (was heute, also in 14 Tage) passiert. Die Wohnung wurde auch gereinigt. Die Hausverwalterin ist danach ins Urlaub gegangen und jetzt sitzen wir in der Wohnung und warten auf den Handwerker der muss uns Wasserschaden in der Küche ersetzen, was die Hauptproblemen mit dem Boden gar nicht löst - Parkett sieht schlecht in der ganzen Wohnung aus. Von ihm haben wir aber noch keinen Anruf erhalten. Der Gestank aus dem Bad ist immer noch da, wir sind im Limbus und können weder die Geräte in der Küche anschließen noch die Schränke aufbauen. Sonst, falls der Fußboden tatsächlich renoviert wird, müssten wir sie wieder weg nehmen. Die emotionelle Belastung wird unterträglich. Mitterweile ist schon nach unserem Einzug halb des Monats vorbei. Worauf haben wir denn Anspruch?

1) Können wir Mietfreie Zeit verlangen für die Zeit in der die Mängel beseitigt werden? 2) Muss der Vermieter uns das Parkett renovieren? 3) Trägt der Makler schuld daran dass die Wohnung nicht so präsentiert wurde wie sie wirklich ist?

Vielen Dank!

Mietrecht, Mangel, Renovierung, Renovierungskosten
Schönheitsreperaturen/ Renovierung bei Auszug?

Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der zu leistenden Reperaturen/Renovierungsarbeiten bei Auszug. Mein Mietvertrag ist auf Ende Dezember gekündigt. In meinem Mietvertrag stehen folgende Klauseln:

"§9 Schönheitsreperaturen: Die Schönheitsreperaturen sind je nach Art der Mieträume bei tatsächlichem Renovierungsbedarf vorzunehmen. Dies ist im Allgemeinen - gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses oder dem Zeitpunkt der letzten vom Mieter durchgeführten Schönheitsreperatur - nach folgenden Zeitabständen der Fall:

  • in Küchen, Bädern und Duschen in der Regel alle 3 Jahre
  • in Wohn-, Ess-, und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten in der Regel alle 5 Jahre
  • in allen anderen Räumen sowie Lackanstriche an Fenstern, Türen und Heizkörpern in der Regel alle 7 Jahre."

Als Zusatz wurde dann ergänzt:

"Zu §20 Rückgabe - Beendigung des Mietverhältnisses: Die Wohnung ist im selben Zustand wie übernommen und dokumentiert zurückzugeben. D.h. sach- und fachgerechte Renovierung durch anerkannte Handwerksbetriebe. Dies gilt auch für kurze Miteverhältnisse bis zu 2 Jahre."

Der Mietvertrag wurde im Februar 2013 abgeschlossen.

Muss ich die Wohnung zum Auszug also komplett neu weiß streichen (sie wurde von uns damals frisch renoviert und weiß gestrichen übernommen)?

Muss dies durch einen Fachmann geschehen? Oder kann ich den Anstrich auch selbst übernehmen? Meine Vermieterin hat schon angekündigt bei der Übernahme sehr pingelig zu sein, sprich: sind die Übergänge sauber gestrichen etc.

Es gab doch damals eine rechtliche Änderung, dass der Mieter bei Auszug nicht mehr streichen muss, oder? Greift das in meinem Fall?

Ich wäre sehr dankbar für konkrete und stichhaltige Antworten.

Liebe Grüße, Julia

Mietrecht, Renovierung
Kredit für Renovierung, Möbel und Auto?

Hallo.

Ich (M/22) werde demnächst mit meinem Maschinenbaustudium fertig und träume gerade etwas vor mich hin, was meine Zukunft angeht.

Ich lebe zur Zeit noch bei meinen Eltern in deren Zweifamilienhaus. In einer Wohnung wohnen wir und in der anderen meine Großmutter.

Früher oder später werde ich in die Wohnung meiner Großmutter einziehen, wenn diese verstirbt (versteht mich bitte nicht falsch). Wenn dies soweit ist (hoffentlich erst in ein paar Jahren), werde ich vermutlich schon als Ingenieur bei einem Unternehmen angestellt sein. Sobald ich die Wohnung beziehen kann, muss diese Renoviert werden und ich werde zudem neue Möbel benötigen.

Sicher werde ich bis dahin schon ein wenig Geld gespart haben, jedoch würde es mich interessieren, ob man für eine Renovierung, für Möbel und für ein Auto einen gemeinsamen Kredit beantragen kann. Bsp: ca. 5000€ Renovierung, ca. 5000€ Möbel, ca. 60.000€ Auto, also ca. 70.000€ insgesamt.

Ich werde voraussichtlich 800€ (Gesamt-) Miete zahlen, bis das Haus mit ca. 40 Jahren an mich vererbt wird (falls das für die Bank relevant ist). Nettogehalt wird zwischen 2500€ - 3000€ (je nach Arbeitsstelle eventuell mehr) liegen.

Natürlich kann sich im laufe der Jahre immer mal etwas verändern bzw. nicht ganz nach Plan verlaufen. Meine Frage ist jedoch, wäre ein solcher "Misch-Kredit" bei den oben stehenden Gegebenheiten generell möglich?

Von so etwas habe ich noch nicht viel Ahnung.

Danke und liebe Grüße

Auto, Kredit, Miete, Renovierung