Mietrecht: Mieter will Renovierungskosten erstattet bekommen, die er nicht hätte leisten müssen

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Der der Frage innewohnende Sachverhalt landete tatsächtlich vor Gericht und die Vermieterin mußte dem Mieter nicht nur die Renovierungskosten, sondern auch die Rechtskosten ersetzen.

Allerdings lag dem eine bestimmte Konstellation zu Grunde, wenn ich mich richtig erinnere: die Schönheitsreparaturenklausel war inhaltlich objektiv unwirksam, wovon beide Mietparteien aber nicht ausgegangen waren. Die Vermieterin hatte im guten Glauben den Mieter zur vertragsmäßigen, aber rechtlich nicht geschuldeten Renovierung "erfolgreich" angehalten und im Nachhinein entdeckte der Mieter, dass er nicht hätte renovieren müssen.

Es ist bei der hier gestellten Frage nicht zu erkennen, dass genau diese Konstellation ebenfalls gegeben war. Wenn der Mieter ohne Aufforderung des Vermieters renoviert hat, dann wäre es ein Unding, den Aufwand seiner Schusseligkeit auf den Vermieter abwälzen zu können.

Wenn er ohne Absprache mit dem Vermieter die Wohnung renoviert, kann er hierfür kein Geld fordern. Wenn die Wohnung aber ordentlich renoviert ist und die Farbe dem Nachnieter gefällt, könnte ja dieser dem Vormieter eine angemessene Entschädigung bezahlen. Wenn mir als Mieter weder Vermieter noch Nachmieter für meine unnötige Tätigkeit eine Anerkennung zahlen, würde ich durch ein paar Farbspritzer meine Arbeit unbrauchbar machen.

Ohne einen Blick in den Mietvertrag zu werfen, kann hier niemand eine verbindliche Antwort geben. Ist im Mietvertrag eine entsprechende Klausel und wie ist diese formuliert? In Sachen Mietrecht tut sich momentan sehr viel an deutschen Gerichten und am BGH. Zur Not einen Fachanwalt für Mietrecht befragen.