Fenster auch von außen streichen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, das kann er nicht, weil das den Mieter unangemessen belastet. Wenn eine derartige Klausel im Mietvertrag steht, ist die gesamte Renovierungsklausel unwirksam

Er kann das zwar verlangen, aber Du mußt die Rahmen der Fenster bei einer Formularklausel nicht von außen streichen, weil Dich ein solches Verlangen unangemessen benachteiligt (BGH-Urteil 18.02.2009, Az: VIII ZR 210/08).

Quelle: http://www.anwalt-mietrecht.de/urteile-mietrecht/schoenheitsreparaturklausel-aussenanstrich.html