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Hund zu spät angemeldet, was nun?

Hallo zusammen,

Ich habe eine Frage bezüglich der Hundesteuer. Seit 2018 haben mein Lebensgefährte und ich 2 Hunde (wir wohnen in NRW) . Den ersten seit August, den anderen seit Oktober (beides labradore). Ich weiß erzählen kann man viel, aber wir haben es tatsächlich völlig vergessen den 2. Hund bei der Stadt anzumelden..gestern haben wir einen Brief von der Stadt bekommen in dem stand, dass sie aufgrund der von Ihnen folgenden Informationen davon ausgehen müssen, dass wir einen zweiten Hund halten und ihn umgehend anmelden sollen. Wie auch immer die jetzt darauf gekommen sind, dass ist im Grunde auch egal. Wir sind froh, dass es nicht noch später aufgefallen ist. Auf dem Anmeldebogen ist die Frage aufgeführt "seit wann wir ihn haben" und "von wem wir ihn haben". Hier wollen wir uns jetzt auch nix aus der Nase ziehen und behaupten wir hätten ihn erst ein halbes Jahr, hätten ihn auf der Straße gefunden oder sonstiges.. Zumal er als Welpe auf dem Bauernhof von dem wir ihn haben gechipt wurde und als wir ihn dann adoptiert haben, von uns bei tasso registriert wurde. Das wir Steuern nachzahlen müssen ist selbstverständlich. Nur mit was für einer Strafe müssen wir rechnen? Im Grunde ist das ja Steuerhinterziehung, droht jetzt eine Anzeige, weil das im Grunde eine Straftat ist? laut Internet ist es eigentlich "nur" eine Ordnungswidrigkeit, sprich: es ist ein Bußgeld zu erwarten. Weiß jemand, wie hoch das ca. Wäre? Wenn wir das googeln haben wir schon gefühlt einen Herzstillstand bekommen, weil da was von 5000€ bis 10000€ stand. Und lässt die Stadt mit sich auch über eine Ratenzahlung reden?

Danke im voraus für die Antworten.

Lg

hund, Recht

Mir macht Angst, dass eine dreifach hohe Grundschuld des Käufers eines unvermessenen Teiles meines Grundstücks in ,,mein" Grundbuch kommt? Ist das normal?

Hallo, gutrn Abend!

Beim Verkauf einer unvermessenen Teilfläche meines Grundstücks für 250.000,- erfuhr ich bei der notariellen Unterzeichnung des Vertrages, ,,zufällig" dass der Käufer, der dort ein Haus bauen will, in das Grundbuch sofort 570.000,- Grundschulden g.-güber der Sparkasse einträgt. ,,Das sei völlig normal und würde später, nach Vermessung, Katasteramt usw. in seinen Teil ,,rüber genommen"...Auf meine Fragen hin wurde ich nur ,,beruhigt" das sei normal, ich soll mich nicht aufregen, alles kein Problem....

Ist das wirklich normal? Bin ich, als Grundstücksteil- Verkäufer, der ja nur 250.000 für diesen Teilverkauf erhalten hat, wirklich zu jeder Zeit ,,sicher" oder kann es passieren, dass die Sparkasse von mir plötzlich 570.000 haben will, also mir daraufhin auch noch den verbliebenen, bebauten, Restteil des Grundstücks, in dem ich wohnen bleibe, weg nimmt, wenn irgendwas schief geht, z.B wenn der Käufer die Raten nicht zahlt, stirbt oder wer weiß was sonst noch so passieren kann?? Hey Leute ich hab echt Angst...was soll ich machen? Heute kam ein Notarschreiben, wo das so drin steht....

Und was kann ich als Verkäufer tun, was habe ich ,,in der Hand" das Rüberschieben der Schulden des Käufers später (nachdem Vermessung und Katasteramt fertig haben) in seinen Grundstücksteil auch wirklich zeitnah durchzusetzen? Kann mir jedenfalls echt gut vorstellen, dass die Sparkasse an diesem ,,Sahneschnittchen-Grundstück" in allerbester Lage sehr interessiert ist!!

2. Frage... bin ich jetzt noch Kreditwürdig, solange das Haus mit sooo viel Grundschulden belastet ist unter ,,Rang 1"? Bekäme ich jetzt noch ne Hypothek, da ich, als Verkäufer ja diese Schulden nicht zu verantworten habe?

Grundbuch, Immobilien, notar, Recht

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