Betreuungskosten zurückzahlen? §§1908i, 1836 e BGB?

2 Antworten

Die frühere 10-jährige Verjährungsfrist beträgt nun 3 Jahre.

http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Regress_der_Staatskasse

Es gibt im Rahmen des neuen Bundesteilhabegesetzes eine neue Schonvermögensgrenze für Wiedereingliederungshilfe von 25.000,- Euro. Fraglich ist wohl noch, ob diese auf den Regress der Betreuervergütung anzuwenden ist.

https://www.xing.com/communities/posts/schonvermoegensgrenze-fuer-betreuerverguetung-bei-25-punkt-000-eu-strich-30-punkt-000-eu-1014678908

Du könntest Dich auch im Forum-Betreuung anmelden und dort nachfragen. Oder direkt beim Gericht.

Hallo !

Eine Frage hast du den Vermögen ? Wenn nicht kannst du aus finanziellen und Wirtschaftlichen Gründen einen Antrag auf Stundung od. Erlass stellen.

Wenn du Vermögen hast dann mußt du es zurückzahlen. Man kann auch bei Gericht Raten vereinbaren.

Liebe Grüße