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Verkauf in der Türkei?

Hallo zusammen,

ich habe im Jahr 2009 gemeinsam mit meiner Schwester, Bruder und Mutter eine Ladenfläche von meinem verstorbenen Vater geerbt.

im August 2022 habe ich leider die ganzen Anteile abgekauft, weil ich damals nichts von einer Schenkung wusste.

Der Betrag der Bezahlt wurde lag bei 400.000 türkische Lira.

Ich habe somit den Nachweis von der Erbschaft im Jahr 2009, den Kaufvertrag zwischen meinen Geschwistern und mir von 2022.

Nun möchte ich die Gewerbefläche verkaufen. Durch die Situation in der Türkei und der Inflation ist der Wert nun sehr angestiegen.

Das heißt, wenn ich es verkaufe werde ich es für 8.100.000 türkische Lira verkaufen.

Das Geld werde ich in der Türkei bei der Bank in Euro einzahlen. Das sind dann ca. 200.000€. Hierbei handelt es sich um ein Konto wo die Geldanlage nicht verzinst wird. So kann ich wie ich weiß die Kapitalertragssteuer umgehen, oder?

Nach dem Verkauf habe ich nun noch einen Verkaufvertrag.

Somit habe ich den Nachweis von der Erbschaft im Jahr 2009, den Kaufvertrag zwischen meinen Geschwistern und mir von 2022 und den aktuellen Kaufvertrag an eine weitere Person.

Mit diesem Nachweis kann ich das Geld ohne Probleme nach Deutschland auf mein Konto bei meiner Hausbank schicken, habe ich das richtig verstanden?

Nun geht es mir Hauptsächlich um die Versteuerung.

Ich habe mitbekommen, dass seit 2021 türkische Finanzinstitute (Banken und Versicherungen) verpflichtet sind, Informationen zu Konten, deren Inhabern, Kontosalden und Erträgen wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne an die türkischen Steuerbehörden zu melden. Diese leiten die Meldungen dann an die deutschen Steuerbehörden weiter.

Die Ladenfläche stand bis heute leer und hatte dadurch keine Einnahmen.

Durch den steigenden Wechselkurs habe ich somit einen Gewinn in Höhe von ca 180.000€ erzielt.

2022: Betrag 400.000 Lira also ca. 20.000€

2024 Betrag 8.100.000 Lira also ca. 200.000€

Was wird hier genau versteuert und um was für eine Art handelt es sich hierbei?

Gibt es hierfür eine Vereinfachung?

Bank, Erbe, Finanzamt, Immobilien, Verkauf

Was bedeutet Altersentlastungsbetrag beim Steuerbescheid?

IIch bin in Deutschland beschränkt steuerpflichtig mit Mieteinnahmen für ein Haus, welches ich als Ferienhaus vermiete. Seit 2016 habe ich das Haus. Ich wohne in der Schweiz.

Heute habe ich den Bescheid erhalten für die Steuererklärungsabgabe 2021. Ich weiss nicht, ob das Finanzamt die Zahlen richtig eingetragen hat, im Anhang ist ein Bild. Für 2021 spielt es keine Rolle, es geht mir jedoch um die nachfolgenden Jahre, deshalb möchte ich die Frage beantwortet haben.

In den Jahren 2016 bis 2020 (5 Jahre) wurde meine Absetzung für Abnutzung für Gebäude linear 2 % von den Anlagekosten akzeptiert, das wären 5600 Euro. Bei der vorliegenden Festsetzung ist von den Einnahmen abgezogen "ab Altersentlastungstungsbetrag Euro 760" eingetragen. Da das Einkommen unter dem Betrag liegt, wo ich Einkommenssteuern zahlen muss, ist es für diese Festsetzung nicht wichtig, jedoch 2022 ist das Einkommen höher und es spielt eine Rolle ob 2 % von den Alagekosten oder nur 760 Euro Altersentlastungsbetrag berechnet werden. Kann man eine lineare Abnutzung nur 5 Jahre lang geltend machen oder wie kommt das Finanzamt auf Euro 760? Einnahmen waren es 16'149 von Feriengästen, die inkl. NK bezahlten und die NK betrugen 7427 = 8722 Nettoeinnnahmen (Etwas von den NK muss nicht akzeptiert worden sein, ich habe noch 100 Euro für Putzmittel, Waschmittel für Bettwäsche, Kaffee, den ich zur Verfügung stellte abgezogen) . Hat das Finanzamt die Sache richtig gemacht mit diesen 760 Euro für Abnutzung? Baujahr des Hauses 2010, kommt es auf das Alter des Hauses an? Wer kennt sich mit Steuern aus?

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Immobilien, Steuern

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