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Eigentumswohnung aus den 1970er - Schlechte Investition wegen Asbestgefahr?

Hallo zusammen,

Ich erwäge - auch auf Grund der Niederigzinslage - eine Eigentumswohnung zur Selbstnutzung zu erwerben.

Jetzt habe ich eine gefunden die mir gut gefällt, Finanzierung steht im Prinzip und nächste Woche wäre der Notartermin.

Auf Grund eines aktuellen Zeitungsartikel wurde ich jetzt aber auf das Thema Schadstoffbelastung aufmerksam. Asbest wurde wohl in den 60ern und 70ern noch stark verbaut. Mir war nicht bewusst das das heute noch ein Thema ist, aber im Gegensatz zu öffentlichen Gebäuden, wurden private Gebäude wohl diesbezüglich kaum saniert.

Die Wohnung ist in einem Hochhaus mit klassischen "Eternitplatten" Fassade. Auf Nachfrage beim Makler wurde mir mitgeteilt, dass nichts über eine Schadstoffbelastung bekannt ist, das Thema aber nicht ausgeschlossen werden kann. Ich könnte ein Gutachten erstellen lassen, wenn ich sicher sein will.

Mein Vater meint auf Grund des Baujahres (1972), muss man davon ausgehen, dass eben Asbest mindest in der Fassade vlt. auch anderswo verbaut ist. Das Gutachten wäre dann rausgeschmissenes Geld.

Tatsache ist, dass wenn das mal entsprechend saniert werden muss, das wohl ganz schön teuer werden wird und die Wohnung als Investment dann ein ganz schöner Fehlgriff gewesen wäre.

Ich kann das Risiko allerdings nicht einschätzen, dass da mal diesbezüglich was gemacht werden muss.

Wie seht ihr das als? Sollte man generell von solchen Bauten (wie eben bspw. Hochhäuser aus den 70ern) Abstand halten? Asbest ist ja erst seid 1993 verboten, das würde also die Menge der potenziellen Kaufobjekte ganz schön einschränken.

Danke und Gruß Jonas

Eigentumswohnung, Immobilien, Sanierung

Entschädigung: kaputter Whirlpool im Ferienhaus

Hallo,

wir waren Ende Mai in Norwegen. Wir haben unser Ferienhaus via Internet mit bestimmten Kriterien rausgesucht, wie z.B. Sauna, schöner Ausblick, Kamin und Whirlpool.

Samstag (25.05) sind wir sehr spät erst angekommen (gegen 21 Uhr) und sind gleich etwas später schon schlafen gegangen. Am Sonntag, eher ungewöhnlich für Norwegen, war es sehr warm. So warm, dass man es kaum in der Sonne aushalten konnte, da war an Sauna, Kamin, oder Whirlpool nicht zu denken!

Montag(27.05) Abend haben wir endlich den Whirlpool ausprobieren wollen und mussten feststellen, dass der Pool kaputt war. Wir haben gleich versucht die Zuständige vor Ort zu erreichen, um das zu berichten, aber leider ohne Erfolg. Am nächsten Tag hat sie sich dann endlich späten Nachmittags gemeldet und zugesichert, dass wir dafür entschädigt werden.

In Deutschland wieder angekommen, hat sich keiner bei uns gemeldet, also schrieb ich via Mail am 03.06 den Reiseveranstalter an und bekam erst folgenden Tag eine Antwort, dass der Zuständige selber in Norwegen ist und sich meldet, sobald er wieder in Deutschland ist, das war am 10.06 der Fall, da hat uns der zuständige Herr per Mail zurück geschrieben. Heute ist der 21.06 und wir schreiben uns immer noch, da der Veranstalter sich der Sache entziehen will.

Er meinte, dass wir uns zu spät wegen dem Whirlpool gemeldet hätten, wir hätten es gleich am ersten Tag berichten sollen.

Die Frage ist, was uns nach solchem Mangel an Erstattung zusteht und wie wir am besten verfahren sollten.

Ich bedanke mich für die Antwort.

Haftung, Immobilien, Schadensersatz, Ferienhaus

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