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Wer zahlt die Grundsteuer beim Immobilienerwerb?

Hallo zusammen, ich habe eine Wohnung im Oktober 2016 gekauft. Im Kaufvertrag zu das Tema steht folgendes: Kosten und Steuern 1. Die Kosten dieses Vertrages, seiner Ausfertigung und seines Vollzuges, etwaige Gebühren für die Hinterlegung des Kaufpreises auf Notaranderkonto, die Kosten etwa erforderlicher Genehmigungen und Bescheinigungen, die Katasterfortführungsgebühr, die Gerichtskosten sowie die Grunderwerbsteuer trägt der Käufer. und Für Kosten und Steuern haften die Vertragschließenden als Gesamtschuldner. Die im Vertrag vereinbarte Kostenverteilung gilt nur im Innenverhältnis zwischen ihnen.

Daher vereinbaren die Vertragsparteien Folgendes: Ab dem Tage des Besitzübergangs treffen den Käufer im Innenverhältnis zum Verkäufer alle Rechte und Pflichten gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Hausgeldabrechnung für das Wirtschaftsjahr soll in der Weise erfolgen, dass der Tag der Besitzübergabe auch als Stichtag gilt. Nachzahlungen für die Zeit davor gehen zulasten des Verkäufers, für die Zeit danach zulasten des Käufers; entsprechendes gilt für etwaige Guthaben. Die Beteiligten haben selbst für den Ausgleich zu sorgen.

Ab Oktober habe ich sämtliche Gebühren übernommen. Der Vorbesitzer fordert auch noch von mir die Grundsteuer anteilig für 3 Monate. Ich sehe aber nicht, wo steht was über Grundsteuer. Jeder Eigentümer im Haus zahlt die Grundsteuer direkt an Finanzamt. Oder habe ich was übersehen oder nicht richtig verstanden ?????? 

Vielen Dank im Voraus. MfG

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Ist ein Pfand Objekt Tausch einer Immobilie bei schlechter Bonität möglich?

Ich bin Eigentümer einer Immobilie und musste im Jahr 2012 beim Gerichtsvollzieher eine Vermögensauskunft (eidesstattliche Versicherung) abgeben.  Trotzdem erhielt ich im Jahr 2013 ein Angebot von meiner Bank für eine Anschlussfinanzierung welches ich auch angenommen habe. Seitdem läuft die Anschlussfinanzierung ganz normal und ohne Störungen.

Zum Ende diesen Jahres muss ich aus beruflichen Gründen umziehen und würde wieder eine Immobilie erwerben, natürlich erst wenn ich meine jetzige verkauft habe. Einen sogenannten Pfand Objekttausch vollziehen! Es muss nichts nach finanziert werden! Das Restdarlehen/ die Restvaluta soll auf das neue Objekt zum aktuellen Stand übernommen werden! Nun habe ich ziemlich Angst bei meiner Bank anzufragen, da ich nicht weiß, ob es bei der Bank bekannt ist, das ich in 2012 eine Vermögensauskunft abgegeben habe. Denn die Bank schrieb mir mit dem Angebot der Anschlussfinanzierung, das diese ohne weitere Überprüfung begleitet wird, heißt soviel das die Bank wohl für die Anschlussfinanzierung keine SCHUFA Prüfung vorgenommen hat?!

Nun ist meine Angst, wenn ich der Bank mein Vorhaben schildere, das ich vielleicht"schlafende Hunde"wecke und es Konsequenzen hätte.

Muss ich mit Konsequenzen rechnen? Kann mir die Bank trotzdem jetzt noch das Darlehen kündigen?

Vielen Dank in voraus für (hoffentlich) hilfreiche Antworten!

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Eigentumswohnung aus den 1970er - Schlechte Investition wegen Asbestgefahr?

Hallo zusammen,

Ich erwäge - auch auf Grund der Niederigzinslage - eine Eigentumswohnung zur Selbstnutzung zu erwerben.

Jetzt habe ich eine gefunden die mir gut gefällt, Finanzierung steht im Prinzip und nächste Woche wäre der Notartermin.

Auf Grund eines aktuellen Zeitungsartikel wurde ich jetzt aber auf das Thema Schadstoffbelastung aufmerksam. Asbest wurde wohl in den 60ern und 70ern noch stark verbaut. Mir war nicht bewusst das das heute noch ein Thema ist, aber im Gegensatz zu öffentlichen Gebäuden, wurden private Gebäude wohl diesbezüglich kaum saniert.

Die Wohnung ist in einem Hochhaus mit klassischen "Eternitplatten" Fassade. Auf Nachfrage beim Makler wurde mir mitgeteilt, dass nichts über eine Schadstoffbelastung bekannt ist, das Thema aber nicht ausgeschlossen werden kann. Ich könnte ein Gutachten erstellen lassen, wenn ich sicher sein will.

Mein Vater meint auf Grund des Baujahres (1972), muss man davon ausgehen, dass eben Asbest mindest in der Fassade vlt. auch anderswo verbaut ist. Das Gutachten wäre dann rausgeschmissenes Geld.

Tatsache ist, dass wenn das mal entsprechend saniert werden muss, das wohl ganz schön teuer werden wird und die Wohnung als Investment dann ein ganz schöner Fehlgriff gewesen wäre.

Ich kann das Risiko allerdings nicht einschätzen, dass da mal diesbezüglich was gemacht werden muss.

Wie seht ihr das als? Sollte man generell von solchen Bauten (wie eben bspw. Hochhäuser aus den 70ern) Abstand halten? Asbest ist ja erst seid 1993 verboten, das würde also die Menge der potenziellen Kaufobjekte ganz schön einschränken.

Danke und Gruß Jonas

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