Ich bin Testamentsvollstrecker des Nachlasses meiner verstorbenen Mutter (Dezember 2015). Zum Nachlass gehören Barvermögen und eine Immobilie (Doppelhaushälfte). Außer mir ist mein Bruder Erbe. Die Immobilie wurde Anfang 2016 auf uns zu gleichen Teilen (je 1/2) übertragen. Das Barvermögen ist noch nicht aufgeteilt und wird von mir verwaltet. Die Immobilie soll verkauft werden. Da mein Bruder den Verkauf immer wieder verhindert, weil er das vom Makler erzielte Angebot von etwaigen Käufern ablehnt, überlege ich jetzt, ihm meine Hälfte zum im Moment vorliegenden Höchstgebot zu übertragen. Fällt eine solche Übertragung unter Erben unter die Grunderwerbsteuer-Pflicht oder entfällt sie, wenn ich erkläre, dass ich meinem Bruder im Zuge der Erbauseinandersetzung meine Hälfte zum Wert x übertrage, selbst wenn das im Moment verhandene Barvermögen des Nachlasses für den Erwerb nicht ganz ausreicht? Bei einem nominellen Wert (Hälfte) von 50.000 EUR wären die Notarkosten überschaubar, die Grunderwerbsteuer in NRW wäre mit rund 3.300 EUR aber ein Hinderungsgrund.
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