Grunderwerbsteuer bei Zwangsversteigerung unter Familie, das heiß Schwiegersohn ersteigert das Immobilien muss er Grunderwerbssteuer zahlen?

2 Antworten

Natürlich muss er keine Grunderwerbsteuer zahlen, denn gem. Paragr. 3 Nr. 6 stehen die Ehegatten der Kinder, den Kindern Gleich.

Die Grunderwerbsteuer fällt ja nicht bei der Zwangsversteigerung an, sondern bei der darauf folgenden Eigentumsübertragung (Erwerb).

Bei Erwerb von Verwandten in gerader Linie und deren Ehepartner, kann ein Erlassen der Grunderwerbsteuer beantragt werden. Das beantragt der Notar und regelmäßig wird dem stattgegeben.

betroffen:

Notar wirkt nicht mit.

Der Beamte des Vollstreckungsgerichts weist bereits vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten darauf hin, dass das Grundbuchamt erst dann um die Eintragung der Eigentumsumschreibung auf den Ersteher aufgrund des rechtgskr. Zuschlagsbeschusses ersucht werden kann, wenn die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts vorliegt.

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@Franzl0503

Ich verstehe den Schachtelsatz nicht.

Eine "steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts" bei einer Zwangsversteigerung - hat die denn etwas mit der Grunderwerbsteuer zu tun?

Wer weiß Rat ?

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@betroffen

"steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts" bei einer
Zwangsversteigerung - hat die denn etwas mit der Grunderwerbsteuer zu
tun?

Ja, die Unbedenklichkeitsbescheinigung hat war damit zu tun.

Man bekommt sie entweder, wenn die Grunderwerbsteuer gezahlt wurde, oder wie in diesem Fall, wenn gar keine Steuer anfällt.

Ist eine Sache von einer Woche.

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Bei Erwerb von Verwandten in gerader Linie und deren Ehepartner, kann ein Erlassen der Grunderwerbsteuer beantragt werden.

Wieso Erlass beantragen?

Erlassen werden kann nur eine Steuer die Entstanden udn festgesetzt wurde.

In diesem Fall entsteht die Steuer wegen § 3 Nr. 6 GrdErwStG überhaupt nicht.

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@wfwbinder

Hallo wfwbinder,

alles hatte ich nicht mehr im Gedächnis. Aber den Begriff "Unbedenklichkeitsbescheinigung" habe ich nun gefunden.

Allerdings steht im Notarvertrag auch dass der Notar für uns die "Befreiung von der Grunderwerbsteuer beantragt" hat.

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