Darf der Arbeitgeber Sachen in Rechnung stellen, die man versehentlich kaputt gemacht hat?

Hallo,

ich habe folgendes Problem, ich habe in Februar bei einem Juwelier angefangen, bin aber Anfang März zum Monatsende gekündigt worden. Ich kam mit der Chefin nicht zu Recht und dann bin ich versehentlich an eine Glastür, die offen stand ! , dran gekommen und es entstand ein Riss. Ich sollte dann nach Hause gehen und der Chef sagte wir reden nächste Woche weiter. Es kam dann die Kündigung nach Hause und dass ich bis zum Monatsende auch frei gestellt bin. Heute bekam meine Abrechnung zu geschickt, allerdings mit der Überraschung dass er mir die Glasscheibe in Rechnung stellt und auch noch eine Großuhr, wo ich am Anfang ebenfalls dran gekommen bin. Da waren die Zeiger lose. Zusätzlich will er die Verpackung auch in Rechnung stellen, da ich die angeblich eigenmächtig entsorgt hätte. Ich hatte mit einer Kollegin damals den Auftrag zu gucken, ob alle Verpackungen noch da sind und welche weg können. Ich fragte sogar noch die Chefin, ob sie die Liste (da hatten wir alle notiert) haben möchte und was ich mit den Verpackungen machen sollte. Sie sagte ich sollte alle entsorgen. Wäre es nicht ihre Aufgabe gewesen an die defekte Uhr zu denken?

Die Frage ist darf er mir das alles überhaupt in Rechnung stellen? Ich war da schließlich angestellt und das muss doch die Versicherung übernehmen. Dafür ist sie doch da oder nicht? Bitte um Hilfe!

Danke im Vorraus!

arbeitsrecht, gehalt

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