Darf man mir meine Zuschläge streichen?
Ich bin Altenpflegerin in einem Seniorenheim. Wegen der Zuschläge habe ich vorwiegend auch an Sonn-und Feiertagen Dienst gemacht. Nun wurde mir formlos mitgeteilt, dass diese Zuschläge ab 2009 wegfallen. Geht das so einfach? Ich habe diese Zuschläge fest in unserem Monatsbudget mit eingeplant. Ein Wegfall kommt einer Gehaltskürzung gleich.
1 Antwort

Stehen sie im Tarifvertrag?
Stehen sie in deinem persönlichen Anstellunsvertrag?
wenn eines davon zutrifft nein.
Wenn beides nciht zutrifft, müßte man prüfen ob es zu einer üblichen Leistung geworden ist. Wenn die immer, ohne jede Erläuterung gezahlt wurden, kann man sie nciht so einfach streichen.
Lass Dich mal beim Arbeitsgericht beraten