Kennt die Krankenkasse mein Einkommen?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich der Gehaltsgrenze bei der Familienversicherung.

Ich habe zwei Jobs als Werkstudent und verdiene bei beiden zusammen monatlich 515€ netto. Ich zahle Lohnsteuer- und Rentenversicherubgsabgaben. Nun Habenichts von meiner Krankenkasse einen Fragebogen erhalten bei dem ich angeben soll wie hoch mein Gesamteinkommen ist. Zuzüglich der Werbekostenpauschale von 1000€ für Werkstudenten, darf ich also circa 530€ im Monat verdienen. Stimmt das ?

Oder geht die Krankenkasse vom Brutto-Verdienst aus ?

Eine weitere Frage: Ich muss laut dem Fragebogen nur Auskunft über einen Job geben, sprich den Vertrag und die Abrechnungen einreichen. Was ist wenn ich einfach nicht vollständige Angaben mache und nur die Abrechnungen dieses einen Jobs einreiche ? Kommt die Krankenkasse dahinter ? Denn ich würde bei diesem Job aufgrund einer Weiterbeschäftigung schon mal bei der Sozialversicherung ab- und wieder angemeldet. Fragt mich nicht wieso. Und da hat die Krankenkasse auch nichts gesagt und wollte nichts nachträglich prüfen.

Nun die abschließende Frage: Wenn ich irgendwann mit beiden Jobs aufhören sollte und bei beiden abgemeldet werde, was macht die Krankenkasse dann ? In wiefern kann sie wissen, was ich verdient habe, wenn ich nichts angebe?

krankenkasse, Krankenversicherung, Werkstudent, Familienversicherung, Krankenkassenbeiträge, Studentenjob
Krankenversicherung bei Selbständigkeit als Putzfrau in Teilzeit?

Hallo,

ich habe unterschiedliche Aussagen gehört zur Krankenversicherung bei Selbständigkeit und möchte deshalb hier fragen.

Letztendlich möchte ich meine Frau w.m. über mich Familienversichert lassen oder recht "günstig" Krankenversichern und möchte wissen was ich beachten muss und welche Gestaltungsmöglichkeiten ggf. bestehen.

Lt. dem Beitragsrechner der Krankenkasse (TK) kostet die Krankenversicherung fast €400 / Monat, selbst bei einem selbständigen Einkommen von nur €100 sollte sie das bezahlen, das wäre doch absurd?

Ein paar Eckdaten:

Meine Frau ist Ausländerin und macht derzeit einen Integrationskurs halbtags, das kostet nur und sie hat keinerlei Einkommen.

Als Haushaltshilfe schätzen wir das Einkommen auf €200-€400 / Monat. Mehr ist nicht geplant

Die Gewerbeanmeldung wird als Nebenberuflich bezeichnet. Allerdings gibt es ja keinen Hauptberuf, sondern nur den Integrationskurs.

Sie hat eine Ausbildung als Krankenschwester welche in Deutschland aber nicht voll anerkannt ist und ist arbeitslos gemeldet, bekommt aber keinerlei Unterstützung (bis auf regelmässige Einladungen bei der Jobvermittlung die zu nichts führen)

Sie hat eine Arbeitserlaubnis (erstmal für ein Jahr)

Sie ist derzeit bei mir Familienversichert - bisher keinerlei Probleme

Die Selbständigkeit als Haushaltshilfe ist nur befristet geplant für max. 1 Jahr, danach sollte das Deutsch passen und sie wird als Krankenschwester (ggf. in Ausbildung) arbeiten.

Schwarzarbeit kommt nicht in Frage - auch wenn es bei all der Bürokratie wohl das einfachste wäre.

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Werkstudent Sozialabgaben?

Hi, ich bin seit kurzem Werkstudent und mir immer noch unsicher wieviel ich jetzt verdienen darf. Vielleicht kann mir jemand sagen ob ich alles richtig verstanden habe, da das doch ein etwas verwirrendes Thema ist.

Als Werkstudent darf ich nur 20h die Woche arbeiten, es sei denn es sind Semesterferien. In diesen darf ich maximal 26 Wochen diese Grenze überschreiten. Ist dies bis hier erfüllt, bin ich "ordentlicher Student" und es gilt folgendes:

  1. Die Arbeitslosenversicherung fällt für mich unabhängig davon wie viel ich verdiene weg.
  2. In die Rentenversicherung wird vom Lohn automatisch ein Prozentsatz eingezahlt. ( Liegt das Einkommen unter 450€ wandert 9,35% davon hinein. Liegt das Einkommen über 450€ aber unter 850€ wandert ein Betrag zwischen 4% und 9,35% davon hinein. Liegt das Einkommen über 850€ wandert 9,35% davon hinein.
  3. In der Kranken-/Pflegeversicherung darf ich Familienversichert bleiben, solange mein Einkommen 425€/Monat zuzüglich 1000€ Webungskosten nicht übersteigt. Dieser betrag wird Jährlich behandelt, dh. ich darf zusammengerechnet 6100€ im Jahr verdienen.(also auch z.B. 6100€ im Januar und 0€ im restlichem Jahr)

Da ich mit 6100€ im Jahr im Freibetrag für die Lohnsteuer bleibe, entfällt diese.

Sagen wir ich verdiene Monatlich 200€, außer in 2 Monaten der Semesterferien, in denen ich 2000€ verdiene. 200€ * 10 + 2000€ * 2 = 6000€ Ich verdiene also wenig genug, um weiterhin in der Familienkrankenversicherung zu bleiben und zahle NUR o.g. Beiträge zur Rentenversicherung. Ich habe Jährlich also von 6000€ Brutto (0,9065 * 6000€) 5439€ Netto übrig.

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Privatversichert mit Elternteil - zählt das als Familienversicherung?

Ich bin mit meiner Mutter (Beamtin) privatversichert. Habe jetzt einen Werkstudentenjob angetreten (verdiene über 450€ monatl.) und nach meiner Recherche und der Absprache mit der KV kann ich weiter so versichert bleiben. Zum Beginn meiner Tätigkeiten wurde ich gefragt wie ich versichert bin und meinte eben bei der Privaten über die Familienversicherung. Mir wurde mitgeteilt, dass ich da nicht drin bleiben kann, habe dann nochmal nachgehakt und meinte ich hätte mich schon informiert und dann hieß es sie kümmert sich drum. Jetzt stand auf meiner ersten Abrechnung drauf bei Krankenkasse "TK", woraufhin ich erneut anrief und meinte da steht die falsche Versicherung mit der Antwort ich dürfte nicht in der Familienversicherung bleiben. Jetzt bekomme ich meine Abrechnung für März und habe 200 € Abzüge für eine "Vorschusstilgung" darauf stehen. Meiner Vermutung nach ist das aufgrund der Krankenkassensache, weil ich da jetzt einfach bei der TK angemeldet wurde.

Jetzt meine Frage kann ich auch einfach sagen ich selbst sei bei der ARAG versichert, ohne die Familienversicherung zu erwähnen, in der ich offensichtlich ja nicht sein darf als Werkstudend? Oder zählt eine private Mitversicherung überhaupt als Familienversicherung?

Vielen Dank schon im Voraus für die Auskunft und ich hoffe ich habe mein Problem verständlich darstellen können.

Schönene Abend noch :)

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