Was ist wenn jemand erst Vermögen verschenkt und dann in soziale Not gerät?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn seit der Schenkung noch keine 10 Jahre vergangen sind, wird Dich das Sozialamt auffordern, die Schenkung rückgängig zu machen, wenn Du Sozialleistungen in Anspruch nehmen willst, denn es ist nicht Aufgabe eines Staates Bürger zu unterstützen, die sich vorher durch Schenkungen selbst verarmt haben.

Deine Annahme ist logisch! Wird der Schenker nachträglich bedürftig, so kann er - auch sein Erbe oder nach Überleitung die Sozialhilfebehörde - regelmässig eine bereis vollzogene Schenkung nach den Vorschriften der ungerechfertigten Bereichung zurückverlangen (§ 528 BGB).