Urlaub trotz Mindestsicherung AT?
Ich möchte für zwei Monate mit meinem 2-jährigen Kind wegfahren, beziehe aber Mindestsicherung in Österreich. Ich habe von vielen Leuten, die auch Mindestsicherung beziehen und in den Urlaub gefahren sind, gehört, dass sie am Flughafen Wien kontrolliert und die Information an MA40 weitergeleitet wurde. Für den Zeitrahmen, den sie im Urlaub waren, haben sie schließlich kein Geld bekommen bzw es wurde pausiert. Von manchen habe ich jedoch gehört, dass das bei Ihnen nicht der Fall war und sie keine Probleme mit der MA40 bekommen haben. Gilt das auch für mich, obwohl ich noch in Karenz bin? Selbst bei der Behörde nachfragen kann ich im Moment nicht.
Ich danke für jede Antwort!
2 Antworten
Wenn ich es richtig verstehe, ist es so eine Art wie in Deutschland das Hartz IV.
Wenn das so ist und du Sozialgeld bekommst, dann musst du dich auch beim Amt abmelden. Ohne Genehmigung darfst du nicht in den Urlaub fahren. Du musst ja für das Amt immer erreichbar sein, zwecks Vermittlung an den Arbeitsmarkt usw.
In Deutschland hast du, wenn du ALG2 beziehst ein Anrecht auf bis zu 3 Wochen Ortsabwesenheit(Urlaub ). Den mußt du ganz normal beim Amt beantragen und erhältst für diese Zeit auch ganz normal den ALG2 weiter.
Nur wenn du unangemeldet weg fährst oder länger wie die 3 Wochen wird das Geld gestrichen.
Ich geh mal davon aus, das es bei euch ne ähnliche Regel gibt.