Schutzpflicht des Vermieters bei Vermietung an Mieter mit Kind Tür mit Glastür zu entfernen?
Besteht eine Verpflichtung des Vermieters, die Innentür des Wohnraums, die mit Glas ausgefüllt ist, auszutauschen gegen ein bruchsicheres Glas oder eine ganze Holztür, weil die Mieter ein kleines Kind haben und eine Bruch- und Verletzungsgefahr besteht? Im konkreten Fall hat das Kind tatsächlich die Scheibe eingeschlagen und sich verletzt. Es fordert jetzt Schadensersatz und würde ihn erhalten bei einer solchen Verpflichtung des Vermieters.