Können wir einen Baumschnitt verlangen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ob eine lokale Baumschutzsatzung existiert läßt sich einfach (meistens sogar im Internet) im Gemeindebüro erfragen. Für Heidelberg heißt es dort z.B. "Fachgerechte Pflege- und Erhaltungsschnitte sind unter Beachtung der Schutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes ohne besondere Erlaubnis möglich.". Ähnlich steht es in anderen Baumschutzsatzungen. Der Baum soll ja nicht entfernt werden.

Die Vermieteraussage dürfte daher falsch sein und auf Unkenntnis beruhen.

Der Vermieter ist durch die Baumschutzsatzung seiner Gemeinde gebunden. Er hat Vorschriften zu beachten, wann und was er abschneiden darf.

Den gebrauchsgemäßen Zustand des Balkons muss der Vermieter gewährleisten, das ist Bestandteil des Mietvertrages. Ein Recht auf Sonne oder Schatten gibt es nicht.

Auf Mitteilung und Hinweis auf die Nutzung des Balkons wird der Mieter im Winter oder Frühjahr den Balkon von Ästen freihalten. Mehr muss er nicht.

Man kann dem Vermieter darum bitten den Baum beschneiden zu lassen. Ältere Bäume dürfen nicht so ohne weiteres gefällt werden, beschnitten werden dürfen sie dagegen schon. Aber ich würde nichts versuchen mit Gewalt durchzusetzen, wie lautet doch das Sprichwort "So wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es hinaus".